Mit Google TV vor der Tür und einer Vielzahl an Herstellerportalen schlottern den Programmanbietern langsam die Knie, denn an welcher Stelle wie welches Programm dargestellt wird, entscheiden derzeit die Hersteller bzw. die Algorhitmen von Google. Das wollen die Landesmedienanstalten ändern.
Bereits vor fünf Jahren gab es zwischen ARD, ZDF und dem Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) eine Einigung darüber, wie ein elektronischer Programmführer aufgebaut sein soll. Daran gehalten hat sich aber niemand. Doch mit der Verschmelzung von Fernsehen und Internet zum Smart TV sowie der Einführung von Empfehlungssystemen droht die Gefahr des Missbrauchs. Wer kontrolliert, was dem Zuschauer empfohlen wird oder welche Applikationen auf der ersten Seite eines Smart-TV-Portals zu sehen sind?
Hier wollen die Medienwächter für einheitliche Spielregeln sorgen. Derzeit läuft eine Evaluierung der Plattformsatzung, die aber laut Wolfgang Kreißig aus der Staatskanzlei Baden-Württemberg noch einige Zeit dauern dürfte. Währenddessen fordert Thomas Langheinrich, Präsident der Landesanstalt für Kommunikation in Baden-Württemberg Basisanforderungen, die ein EPG erfüllen müsse, ähnlich den Produkten, die das CE-Gütsesiegel benötigen.
Seine Stellvertreterin Angela Frank spricht von einer „Magna Charta“ für elektronische Programmführer. Darin müsste beispielsweise festgehalten werden, dass eine freie Auswahl von Diensten angeboten und deren Darstellung durch den Nutzer gewährleistet werde. Alle Anbieter sollten transparent und nachvollziehbar aufgelistet werden, Voreinstellungen sollten auf ein Mindestmaß reduziert werden und die Navigation müsse zwischen den einzelnen Anbietern vergleichbar sein. Solche Grundlagen will Frank den EPG-Anbietern als Selbstverpflichtung auferlegen. Ob Google dabei mitspielt, wird sich noch zeigen müssen.
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