Der Rundfunkbeitrag sorgt seit Anfang des Jahres für viel Ärger bei Unternehmen und Kommunen, weshalb gegen die neue Abgabe geklagt wird. Dass diese Klagen schnell geklärt werden, ist jedoch unwahrscheinlich.
Bislang sind drei Klagen, darunter die der Drogeriekette Rossmann, bei den Gerichten eingegangen. Zwei weitere sind in Vorbereitung. Dabei handelt es sich um Verfassungsbeschwerden, die derzeit noch geprüft werden. Die Kläger beschweren sich wegen enorm gestiegener Beträge, die sie an den GEZ-Nachfolger namens Beitragsservice zahlen müssen. Kommunen müssen beispielsweise zum Teil dreimal mehr zahlen als zu den Zeiten der alten Rundfunkgebühr.
Dass diese Klagen schnell entschieden werden, ist unwahrscheinlich. Stattdessen wird damit gerechnet, dass diese Verfahren bis zur jeweils höchsten richterlichen Instanz ausgefochten werden. Der Grund: Außergerichtliche oder gütliche Einigungen sind so gut wie ausgeschlossen. Der Rundfunkbeitrag ist zweckgebunden. ARD, ZDF und Deutschlandradio dürfen das Geld nur für ihre Programme ausgeben. Daher ist den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine Rückerstattung im Rahmen einer außergerichtlichen oder gütlichen Einigung per Gesetz nicht erlaubt. Da eine der beiden Parteien gegen etwaige Urteile sicherlich stets Beschwerde einlegen wird, werden die Klagen erst vor den jeweils höchstrichterlichen Instanzen entschieden werden.
Bevor es zu Urteilen kommt, könnte jedoch die fürs nächste Jahr geplante Evaluierung des Rundfunkbeitrags Klarheit schaffen. Allerdings wollen die Kommunalverbände nicht so lange warten, zumal eine Rückerstattung auch im Rahmen der Evaluierung nicht garantiert ist, denn auch hier muss die gesetzlich verankerte Zweckbestimmung des Rundfunkbeitrags beachtet werden.
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