Das Bundeskartellamt wehrt sich gegen aufkommende Kritik an den Auflagen zum Zusammenschluss zwischen Kabel BW und Unitymedia. Insbesondere geht es um die Aufhebung der Grundverschlüsselung im Kabel von Unitymedia.
Bis Ende des Jahres muss Unitymedia die Verschlüsselung aufheben. Dies gilt jedoch nur für Programme im SDTV-Format, nicht für HD-Sender. Auf Wunsch der Programmanbieter können diese weiterhin verschlüsselt angeboten werden. Kritiker sind der Meinung, dass die Aufhebung der Verschlüsselung auch für HD-Programme gelten müsse.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, sah sich jedoch nicht in der Lage, eine solche Auflage auch für HD-Sender auszusprechen. „Niemand – kein Programmanbieter, kein Netzbetreiber, keine Wohnungsbaugesellschaft und auch kein Verband – konnte uns sagen, ob und wann SD-Programme tatsächlich abgeschaltet werden“, erklärt Mundt im Interview mit dem DF-Schwestermagazin DIGITAL INSIDER. Dieser Umstand sowie die Tatsache, dass es derzeit noch nicht einmal eine Diskussion um einen Abschalttermin für analoge Fernsehsender im Kabel gibt, veranlasst Mundt zu der Annahme, dass die Abschaltung von SD-Programme noch länger auf sich warten lassen werde.
Mit der Aufhebung der Grundverschlüsselung im Kabel kommt das Kartellamt einer langjährigen Forderung der Wohnungswirtschaft nach. Diese dürfte nach Auffassung Mundts ein „großes Interesse“ daran haben, dass TV-Programme im Kabel noch lange in SD-Qualität ausgestrahlt werden. An Spekulationen, ob eine verschlüsselte HD-Welt in Zukunft eine unverschlüsselte SD-Welt im Kabel ablösen wird, will sich Deutschlands oberster Kartellwächter indes nicht beteiligen.
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