Das vom Bundesiwrtschaftsministerium vorgeschlagene Warnhinweismodell, um im Internet gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen, stößt auf Kritik in der Wirtschaft. Verbände verweisen auf die mangelnde Effizienz solcher Modelle im Ausland.
Dabei wird insbesondere das französche Three-Strikes-Modell zitiert. Zwar konnte nach Inkraftreten des Modells bei der Nutzung von Peer-to-Peer-Netzwerken in Frankreich ein Rückgang um 31 Prozent verzeichnet werden. Gleichzeitig stieg aber die Nutzung von Filehostern, so dass der Schluss nahe liegt, dass Urheberrechtsverletzungen nicht weniger wurden, sondern lediglich an anderen Orten im Internet stattfanden. Das Problem: Mit dem aktuellen Stand der Technik lassen sich Urheberrechtsverletzungen lediglich in Peer-to-Peer-Netzwerken auffinden.
Der Verein Digitale Gesellschaft bezeichnet das französische Three-Strikes-Modell als „kontraproduktiv, ineffizient, kostspielig und grundrechtseinschränkend“. Diese Kritik bezieht der Verein auch auf das deutsche Warnhinweismodell. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft Eco kritisiert am Modellvorschlag des Wirtschaftsministeriums unter anderem die Privatisierung der Rechtsdurchsetzung, da Internet Service Provider auf Hinweise der Rechteinhaber Nutzer verwarnen sollen, ohne dass es zu einer Einzelfallprüfung durch eine rechtliche Instanz kommt. Zudem sei ungeklärt, an wen sich ein verwarnter Nutzer wenden kann, wenn er Beschwerde einlegen will. Ebenso sind Fragen zur Übernahme der entstehenden Kosten noch unbeantwortet. An einer finanziellen Belastung ist niemand aus der Wirtschaft interessiert.
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