Welche Online-Beiträge der Öffentlich-Rechtlichen sind presseähnlich, welche sind es nicht? Stefan Raue plädiert dafür, dass Verlage und Sender vernünftig miteinander reden.
Deutschlandradio-Intendant Stefan Raue plädiert dafür, dass Verlage und öffentlich-rechtliche Sender ihren Streit über Online-Aktivitäten selbst beilegen. „Was mich total daran stört ist, dass wir das Problem den Juristen und der Politik überlassen“, sagte Raue am Donnerstagabend in Berlin.
„Wir müssen ein Forum dafür finden, dass wir ohne Bodyguards und Rechtsanwälte in ein Vermittlungsgespräch kommen. Anders wird es nicht gehen.“ Insbesondere Zeitungsverlage und die Öffentlich-Rechtlichen sind seit Langem uneins darüber, was die Sender im Internet dürfen. Mehrfach hat es dazu bereits rechtliche Auseinandersetzungen gegeben.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte 2015 verkündet, die Angebote öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten dürften nicht presseähnlich sein. Als presseähnlich gelten sie vor allem, wenn Textbeiträge im Vordergrund stehen. Beim Streit um diese Frage habe es nicht nur auf einer Seite Fehler gegeben, sagte Raue. „Ich habe diesen Konflikt als sehr schmerzhaft erlebt.“
Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) hatte am Donnerstag mitgeteilt, auf der Startseite seiner Website künftig zu jedem Thema Videos und Audiobeiträge zu zeigen, die wesentlichen nachrichtlichen Fakten aber „textlich nur noch knapp“ zusammenzufassen. „Wir setzen online deutlich stärker auf unseren Kernauftrag“, so WDR-Intendant Tom Buhrow. „Ich will keine Energie in überflüssige Rechtsstreitigkeiten stecken, sondern ein starkes Neben- und Miteinander von Sendern und Zeitungen fördern.“
Er stimme Tom Buhrow voll zu, sagte Deutschlandradio-Intendant Raue. „Mich hat dieser Krieg immer wahnsinnig genervt.“ Beim Deutschlandradio werde der Schwerpunkt ganz klar Audio bleiben. „Wir werden keine Zeitung im Netz machen, aber wir brauchen Entwicklungsmöglichkeiten“, sagte Raue mit Blick auf die Frage, wie stark die Online-Aktivitäten eingeschränkt werden könnten.
„Wer zu starr festgelegt ist, ist unfähig, sich für die Zukunft zu entwickeln.“ Feste Grenzen zum Umfang der Texte, die Sender online stellen dürfen, hält der Intendant deshalb für problematisch: „Ich habe ein Problem mit diesem Zeilenzählen“, sagte er. Entscheidend sei, ob es sich im Kern eindeutig um ein Hörfunk- oder TV-Angebot handle.
[dpa]
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