Die strenge zeitliche Beschränkung der TV-Werbung könnte bald aufgeweicht werden und so den Privatsendern großen Handlungsspielraum eröffnen. Einen entsprechenden Vorschlag hat die Bundesregierung nun vorgelegt. Auch sollen für Online-Streamingdienste demnächst die gleichen Regelungen gelten wie für lineare Fernsehanstalten.
Bisher unterliegen die Werbezeiten im TV einer strengen zeitlichen Begrenzung. Pro Sendestunde darf zwölf Minuten Werbung laufen beziehungsweise darf diese pro Stunde nur 20 Prozent umfassen. Doch diese Zeit will die Bundesregierung nun aufweichen. „So plant die Bundesregierung eine „weitgehende Liberalisierung von Werbezeitbegrenzungen“, heißt es in dem Positionspapier zur anstehenden Überarbeitung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie), welches die Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz der EU-Kommission vorgelegt hat.
Mit der Aufweichung der Werbezeiten im TV will die Bundesregierung dem digitalen Wandel Rechnung tragen und der Benachteiligung der linearen TV-Anbieter gegen Online-Plattformen entgegenwirken. Lediglich bei Kindersendungen, Nachrichten und der Übertragung von Gottesdiensten sollen die bisherigen Regelungen weiterhin gelten. Werbeunterbrechungen bei Kindersendungen sowie Gottesdienst-Übertragungen sind in Deutschland verboten.
Durch den Vorschlag der Bundesregierung entstehen vor allem für Privatsender größere Spielräume: Neben mehr Zeit für Werbung sollen ihnen auch mehr Einzelspots gewährt werden. Diese Möglichkeiten gehörten schon seit Langem zu den zentralen Forderungen der Privatsender. Den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ist Werbung in Deutschland nach 20 Uhr ohnehin untersagt.
Mit dieser geplanten Aufweichung der Werbezeit geht die Gleichsetzung von Anbietern linearer und nonlinearer Inhalte einher. Denn obwohl sowohl lineare Fernsehanstalten als auch Online-Plattformen den Zuschauern gleichermaßen audiovisuelle Inhalte zur Verfügung stellen, gelten für die Anbieter bisher jeweils unterschiedliche Regelungen. So unterliegen Online-Angebote derzeit keiner Beschränkung der Werbezeit.
„Wir wollen die Medienvielfalt bewahren und für alle Medienanbieter faire Wettbewerbschancen schaffen, und zwar unabhängig vom Weg der Verbreitung“, erklärte Monika Grütters (CDU), Staatsministerin für Kultur und Medien. „Die Fernsehzentriertheit der bisherigen Regelungen sind überholt.“ Malu Dreyer (SPD), Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz sowie Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, ergänzt: „Im Rahmen der Revision der AVMD-Richtlinie wird es um eine technologieneutrale Ausgestaltung der Regelungen gehen.“
Vor rund einem Jahr nahm die Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz ihre Arbeit auf und legte nun ihr Positionspapier als erstes Ergebnis dieser Tätigkeit vor. Bis zum Sommer 2016 will die EU-Kommission die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) überarbeiten und dem altuellen Stand der Technik anpassen. [kw]
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