Deutschland kann den in Dänemark ansässigen kurdischen Fernsehsender Roj TV nicht daran hindern, Fernsehsendungen über die Grenze auszustrahlen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschieden.
Für die Prüfung der Frage, ob die Sendungen des Kanals zum Hass auch zwischen Kurden und Türken in Deutschland aufstachele und deswegen verboten werden müsse, sei Dänemark zuständig. Allerdings kann in Deutschland die Produktion von Sendungen für Roj TV verboten werden.
Der Sender Roj TV ist EU-weit und auch in den kurdischen Gebieten derTürkei zu empfangen. Die deutschen Behörden hatten 2008 der dänischen Gesellschaft Mesopotamia Broadcast die Betätigung durch Roj TV in Deutschland untersagt, weil die Sendungen gegen den „Gedanken der Völkerverständigung“ verstießen. Roj TV propagiere den bewaffneten Kampfund sei Sprachrohr der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), so der damalige Bundesinnenminister WolfgangSchäuble 2008. Gegen das Verbot war eine Klage eingereicht worden, zu der das Bundesverwaltungsgericht eine Vorabentscheidung des höchsten EU-Gerichts erbat.
Der EuGH entschied unter Hinweis auf die EU-Richtlinien „Fernsehen ohne Grenzen“, allein die dänischen Stellen seien dafür zuständig, zu prüfen, ob die Sendungen von Roj TV zum Hass aufstachelten. Ein anderer EU-Staat sei nicht berechtigt, die Weiterverbreitung von Sendungen aus einem anderen Mitgliedsland in sein Hoheitsgebiet zu verbieten. Allerdings könne Deutschland den Verein Roj TV und eine Betätigung für diesen Verein verbieten. Damit sei auch die Produktion von Sendungen in Deutschland und beispielsweise das Zeigen von Sendungen bei großen öffentlichen Veranstaltungen verboten. [dpa/rh]
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