Kein Einspruch von RTL: Die Sendergruppe will nicht weiter gegen das Verbot für die gemeinsam mit ProSiebenSat.1 geplante Video-Plattform nach Vorbild von Hulu vorgehen. Vielmehr will sich die RTL Gruppe auf andere Projekte, wie den Ausbau der eigenen Video-on-Demand-Angebote, konzentrieren.
Der Rechtsstreit um eine deutsche Version der US-amerikanischen Video-Plattform Hulu könnte schon bald ein Ende haben. Denn wie „Die Welt“ am Freitag auf ihrem Online-Portal berichtete, will die Kölner Mediengruppe RTL keine weiteren rechtlichen Schritten gegen die Entscheidung des Düsseldorfer Oberlandesgerichts einleiten. Die Richter hatten sich der Bewertung des Bundeskartellamts angeschlossen und dem Gemeinschaftsprojekt einer Video-Plattform mit ProSiebenSat.1 eine Absage erteilt. Ob sich ProSiebenSat.1 dem Beispiel der Kölner anschließen, ist bisher aber noch nicht bekannt.
Bei RTL glaubt man zwar nach wie vor an das Konzept der Online-Plattform, wie RTL-Interactive-Geschäftsführer Marc Schröder betonte. Dennoch gebe man der Entscheidung nach, denn ein entsprechendes Beschwerde-Verfahren könne sich über Jahre hinziehen und dann seien die aktuellen Pläne ohnehin veraltet. Daher will man sich bei RTL nun lieber auf den Ausbau der eigenen Video-on-Demand-Angebote konzentrieren. Im November sollen diese durch N-TV Now ergänzt werden, kündtigte Schröder an. Noch innerhalb diesen Jahres könnten zudem sämtliche Now-Angebote auf die TV-Bildschirme kommen.
Die beiden privaten Sendergruppen planten den Aufbau und Betrieb einergemeinsam geführten Internet-Plattform nach Vorbild von Hulu, auf derZuschauer – ähnlich den Mediatheken der öffentlich-rechtlichen undprivaten Sender in Deutschland – verpasste Sendungen auch nachträglichansehen können.
Die Kartellwächter hatten das Gemeinschaftsprojekt im März 2011 untersagt,da die Plattform in ihrer geplanten Form das marktbeherrschende Duopolvon RTL und ProSiebenSat.1 auf dem Markt für Fernsehwerbung weiterverstärkt hätte. Zudem sei durch die notwendige Koordinierung derGeschäftsinteressen ein Verstoß gegen das Verbot derwettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen zu erwarten. [fm]
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