Ab 2013 wird aus der Rundfunkgebühr eine Haushaltsabgabe – oder offiziell: der neue Rundfunkbeitrag. Sie soll bis mindestens 2015 nicht höher ausfallen als die derzeitige Gebühr, die bei maximal 17,98 Euro im Monat liegt.
Wer muss die neue Haushaltsabgabe zahlen?
Auf jeden Haushalt entfällt ein Monatsbeitrag, unabhängig von der Zahl der Geräte. Zur Kasse gebeten wird, wer in der Wohnung gemeldet ist oder im Mietvertrag als Mieter genannt ist. Wohngemeinschaften beispielsweise müssen sich einigen, welcher WG-Genosse sich als Rundfunkteilnehmer anmeldet. Eine Ermäßigung auf ein Drittel Gebühr gibt es etwa für Urlaubswohnungen. Unternehmen werden nach einem gestaffelten System zur Kasse gebeten.
Sind auch Kleingärtner betroffen?
Für westdeutsche Lauben, die generell nicht größer als 24 Quadratmeter sein dürfen, sollte es eine Befreiung geben – für die teils deutlich größeren Datschen im Osten aber nicht. Im November einigten sich die Länder mit der ARD darauf, dass die ostdeutschen Lauben nicht anders behandelt werden als kleineren westdeutschen – soweit sie nicht zum Wohnen genutzt werden.
Wer kann von der Zahlung befreit werden?
Wer etwa Hartz-IV-Leistungen oder eine Pflegezulage bekommt, kann auf Antrag befreit werden. Auch Empfänger von BAföG oder Hilfe zur Berufsausbildung müssen nicht zahlen. Nur ein Drittel Gebühr zahlen etwa Seh- und Hörgeschädigte oder Behinderte.
Gibt es Ermäßigungen für Unternehmen?
Hier ist ein gestaffeltes System vorgesehen, dass sich nach der Zahl der Mitarbeiter je Betriebsstätte richtet. Die Spanne beginnt bei einem Drittel Monatsgebühr für Betriebsstätten mit bis zu acht Mitarbeitern. Für Betriebe mit 20 000 Beschäftigten oder mehr werden 180 Beitragssätze fällig. Ein Drittel Gebühr sind für jedes Hotelzimmer oder Dienstauto zu zahlen.
Welche Rolle soll die GEZ in Zukunft spielen?
Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) soll nicht mehr fragen dürfen, ob in den Wohnungen TV-Geräte oder Radios stehen – dies ist für die neue Abgabe auch unerheblich. Dafür kann sie aber bei den Behörden Informationen über Wohnungsinhaber oder Betriebsstätten abfragen. [dpa]
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