Die Abmahnwelle gegen Nutzer des Porno-Portals Redtube wirft kein gutes Licht auf deutsche Juristen. Möglich wurden die Abmahnungen durch Beschlüsse des Landgerichts Köln. Die hiesigen Richter stehen nun in der Kritik – ebenso wie die Deutsche Telekom.
Die Zivilkammern des LG Köln haben knapp 70 Prozent der Anträge auf Auskunftserteilung stattgegeben. Sie haben jedoch übersehen, dass bereits unklar war, wie die einzelnen IP-Adressen ermittelt worden waren. „So war insbesondere zweifelhaft, wie die zweiseitige Verbindung zwischen Streaming-Portal und Nutzer überwacht werden konnte und wie dies in zulässiger Weise geschehen sein soll“, erklärt Sören Rößner, Rechtsanwalt der Kanzlei Müller Müller Rößner aus Berlin.
Dass dennoch Gestattungsanordnungen ergingen, lässt sich laut Rößner nur damit erklären, dass in diesen Fällen keine hinreichende Prüfung der Anträge durch die Zivilkammern erfolgte. „Es ist sicher nicht übertrieben, angesichts eines solchen Versagens des für den größten deutschen Internet-Provider, die Deutsche Telekom, zuständigen Landgerichts von einem veritablen Justizskandal zu sprechen“, meint Rößner.
Er wirft auch dem Bonner Konzern mangelnde Sorgfalt vor. Die richterliche Anordnung zur Auskunftserteilung ist für den Internet-Provider nicht verpflichtend. Sie gestattet ihm lediglich die Auskunft. „Insbesondere dann, wenn es sich hierbei um einen offenkundigen Fehlbeschluss handelt, der von einem falschen Sachverhalt ausgeht, ist der Provider angesichts der in Rede stehenden schwerwiegenden Grundrechtseingriffe gehalten, die Auskunft zu verweigern und von seinem Beschwerderecht Gebrauch zu machen“, so der Rechtsexperte. Er hofft, dass die Beteiligten aus diesem Justizskandal ihre Lehren ziehen.
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