DIGITALFERNSEHEN.DE berichtete bereits über den Smart-TV-Portalbetreiber Netrange MMH aus Hamburg und den Ärger in der Branche über das Unternehmen. Die Landesmedienanstalten wollen diesenMarkt unter ihre Aufsicht bekommen.
Bereits seit Längerem wird eine Diskussion darüber geführt, dass auf Smart-TVs mit Internet und Rundfunk zwei unterschiedlich regulierte Welten aufeinandertreffen. Während sich die EU Gedanken um einen einheitlichen Regulierungsrahmen macht, wollen die Landesmedienanstalten über eine Anpassung der Plattformregulierung auch Smart-TV-Portale mit in ihre Aufsicht ziehen.
Ihnen geht es darum, dass in solchen Portalen die gleichen Grundsätze gelten wie beispielsweise für elektronische Programmführer (EPG). Dabei geht es um Kriterien wie Auffindbarkeit oder Nachvollziehbarkeit, um willkürliches Handeln eines Unternehmens zu verhindern. Das gilt speziell für Smart-TV-Portalbetreiber, denn sie besitzen eine Gatekeeper-Funktion, über die sie mit entsprechender Marktmacht die Möglichkeit haben, Exklusivklauseln durchdrücken oder die Verwendung bestimmter Technologien vorschreiben zu können. „Solange diese Möglichkeit am Markt legal existiert und ein Unternehmen sich hieraus einen wirtschaftlichen Vorteil verspricht, wird es Unternehmen geben, die hiervon Gebrauch machen“, erklärt die EU-Parlamentarierin Petra Kammerevert, die eine Änderung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD) anstrebt.
Wie DIGITALFERNSEHEN.DE berichtete, wird Netrange vorgeworfen, sich Exklusivrechte auf die Inhalte Dritter vertraglich gewähren zu lassen. Gegenüber dem DF-Schwestermagazin DIGITAL INSIDER erklärte Netrange, dass man auch nicht-exklusive Beziehungen zu Inhalteanbietern unterhalte. Zu dem Vorwurf, dass Netrange seinen Vertragspartnern die Verwendung der eigenen Payment-Lösung vorschreibt, nahmen die Hamburger keine Stellung.
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