
Leipzig – Das sagte der Vorsitzende des Fachverbands Rundfunkempfangs- und Kabelanlagen (FRK), Heinz-Jürgen Bien in einem Interview mit DIGITAL FERNSEHEN.
„Die Boxen sollen ja nur digitale Signale in das von Fernsehgeräten zu verarbeitende analoge wandeln, und eben nicht einer gesonderten Abzocke dienen. Die Box ist als ein Teil des Endgerätes – heute diesem eben noch vorgeschaltet – anzusehen“, findet Bien.
Derzeit ermittelt das Bundeskartellamt gegen Premiere, Unitymedia und Kabeldeutschland. Die Unternehmen wollen für den Empfang ihrer Angebote nur bestimmte Digitalreceiver zulassen. Ob dieses notwendig und zulässig ist, wird vom Kartellamt überprüft. (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).
„Es bleibt zu hoffen, dass das Kartellamt sich nicht als zahnloser Tiger erweist,“ sagt Bien. Deshalb findet er, „Boxen als Wandler von Signalmodulation sind dem Fernsehgerät zuzuordnen und die Freiheit, von welchem Hersteller und mit welchem Komfort der Rundfunkteilnehmer sie bezieht, muss ihm überlassen bleiben.“[ar]
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