DAZN-Sammelklage: Neuer Fortschritt

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© DAZN

Der massive Preisanstieg bei DAZN hat viele Kunden verärgert. Die Kosten hatten sich fast verdoppelt. Jetzt vermelden Verbraucherschützer den nächsten juristischen Schritt bei der Sammelklage.

Verärgerte Sportfans können nach massiven Preissteigerungen bei DAZN im Sommer 2022 auf juristische Klärung hoffen. Die vom Bundesverband der Verbraucherzentralen angekündigte Sammelklage gegen den Internet-Sportsender wird am Oberlandesgericht (OLG) in Hamm verhandelt. Das bestätigte ein Sprecher des Bundesverbandes auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

„Die Klageschrift wird vom Gericht übersetzt und anschließend dem beklagten Unternehmen (…) zugestellt. Wann genau das passiert, können wir leider nicht vorhersagen“, sagte Sebastian Reiling von der Verbraucherzentrale. Ein Sprecher des OLG bestätigte lediglich den Eingang einer Verbandsklage gegen einen Streaminganbieter, ohne einen Namen zu nennen (Az.: 12 VKl 1/24).

Sammelklage gegen DAZN stand schon lange im Raum

Gericht, Prozess Klage © Andrey Popov - stock.adobe.com
Die Klage gegen DAZN kommt langsam ins Rollen. © Andrey Popov – stock.adobe.com

Die Klage gegen DAZN angekündigt hatte der Bundesverband bereits Anfang 2023. Grund war eine extreme Preiserhöhung von DAZN. Der Sport-Sender bietet unter anderem Spiele der Fußball-Bundesliga und Champions League an. Im Sommer 2022 wurden der Preis für Bestandskunden von 14,99 auf 29,99 Euro nahezu verdoppelt. Die Verbraucherschützer beklagen die Preiserhöhungsklausel in den Verträgen als intransparent und damit unwirksam. 

Nach der Zustellung der Klage in England werde das Klageregister eröffnet, teilt der Bundesverband mit. Zum Zeitpunkt könne derzeit noch keine Angabe gemacht werden. 

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10 Kommentare im Forum

  1. Na hoffentlich wir DAZN endlich mal abgestraft, ein Preiswucher ist das. Ein Normalverdiener ist bei diesen ganzen Irrsinn an Kosten längst schon draußen, der Fan ist der Dumme. Mich würde mal interessieren, wie der Stand bei den Bundesliga-Rechten ist.
  2. Es bleibt jedem Anbieter vorbehalten den Preis für sein Produkt festzulegen. Als Kunde hat man zwei Möglichkeiten: Annehmen oder bleiben lassen, niemand wird zu etwas gezwungen.
  3. Vielleicht hat mein Taschenrechner ja lange keine Sonne mehr gesehen, aber wie kommt man auf "nahezu" und "fast"?
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