„Instransparent und rechtswidrig“: Der Verbraucherschutz wird gegen die Preiserhöhung von DAZN mit einer Musterfeststellungsklage vorgehen. Hierfür startet der VBZV nun einen Aufruf an Betroffene.
Die noch relativ neue Chefin für den deutschsprachigen Raum, Alice Mascia, schließt sogar eine weitere Preiserhöhung nicht aus (DIGITAL FERNSEHEN berichtete), das will sich der Verbraucherschutz nicht von DAZN bieten lassen. Der Verbraucher-Bundesverband VBZV nennt die zugrundeliegende AGB-Klausel nun „intransparent“ und hält die Preiserhöhung für Bestandskunden deshalb für rechtswidrig.
DAZN-Preiserhöhung um das Doppelte laut Verbraucherschutz rechtswidrig
Jetzt soll eine Sammelklage vom Verbraucherschutz die DAZN-Preiserhöhung aus dem letzten Jahr kippen. Hierfür sucht der Bundesverband nun Betroffene. Interessierte Nutzer des Sportstreamingdienstes können dem Aufruf unter dieser Homepage folgen. Mithilfe einer Musterfeststellungsklage will der VBZV die zu viel gezahlten Gebühren vom Anbieter für Betroffene dann wieder zurückholen.
Sammelklage in Vorbereitung
Zur Erinnerung: Der Streaming-Anbieter DAZN hat seine Preise vom 1. August 2022 an – auch für Bestandskunden – deutlich erhöht. Die Preise stiegen seiner Zeit von 14,99 auf 29,99 Euro pro Monat und bei Einmalzahlung von 149,99 auf 274,99 Euro pro Jahr. Eine Teilnahme an der Sammelklage könnte sich also durchaus als lohnenswert herausstellen.
Für Neukunden griff diese Verdoppelung der Abokosten derweil schon ab Februar 2022. Wen die Angelegenheit womöglich weniger tangiert, der kann unter Umständen auf die neuen Gratis-Sender von DAZN zurückgreifen. Auch dort gibt es teilweise Live-Übertragungen.
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