Die neuen Nutzungsbedingungen von Facebook sorgen für Aufregung. Weil diese offenbar datenschutzrechtlich bedenklich sind, muss sich das Unternehmen sogar vor dem Bundestag erklären.
Der Internetgigant Facebook muss sich am heutigen Mittwoch vor dem Bundestag erklären. Das Parlament berät darüber, ob die am Freitag in Kraft tretenden neuen Nutzungsbedingungen des sozialen Netzwerks überhaupt mit dem deutschen Recht vereinbar sind. Kritik übte dabei schon vor einigen Wochen der Kölner Medienanwalt Christian Solmecke, der die Nutzungsbedingungen genauer unter die Lupe genommen hat.
„Offen bleibt nach wie vor die zentrale Frage, in welcher Form Facebook Nutzerdaten speichert und wie diese Daten intern verwendet und an Dritte weitergegeben werden“, erklärt Solmecke. In seiner Analyse konnte er mehrere zentrale Datenschutzverstöße ausmachen. So erstellt Facebook weiterhin anhand von Benutzerdaten Werbeprofile – eine Funktion, die sogar ausgebaut werden soll, was zwangsläufig eine noch genauere Datenanalyse bedeutet.
Auch der Newsfeed soll für den Nutzer noch personalisierter gestaltet werden. Geschehen werde dies höchstwahrscheinlich durch noch mehr Datenauswertung. Standortbezogene Daten, die in diesem Rahmen gesammelt werden, können von Facebook auch Dritten zugänglich gemacht werden. Dies gelte allerdings nur für Nutzer, die bereits Zugriff auf Funktionen wie „Freunde in deiner Nähe“ haben.
Zudem verzichtet Facebook auf eine grundsätzliche Zustimmung der Nutzer zu den Profilen. Damit wäre auch die Art der Einführung der neuen Nutzungsbedingungen formell rechtswidrig. „Damit eine Änderung der Nutzungsbedingungen wirksam ist, müssen entweder die Nutzer explizit zustimmen oder es müsste sich schon jetzt in den Facebook AGB ein wirksamer Änderungsvorbehalt finden“, so der Medienanwalt. Er führt weiter aus: „Eine explizite Zustimmung würde nur dann vorliegen, wenn der Nutzer über eine sogenannte Opt-in-Funktion aufgefordert werden würde den neuen Nutzungsbedingungen zuzustimmen. Ein Änderungsvorbehalt darf, um wirksam zu sein, nicht pauschal formuliert sein, sondern muss genau darlegen unter welchen Umständen Nutzer mit einer Änderungen rechnen müssen.“
Damit wäre die Einführung der neuen Nutzungsbedingungen zumindest für Altmitglieder rechtswidrig. Mitglieder, die sich neu anmelden, müssen hingegen selbst einen Haken setzen, womit zumindest kein formaler Verstoß feststellbar sei. [ps]
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