Die Xbox One sorgt schon vor ihrem Marktstart für ordentlich Aufregung. Kamera und Mikrofone sorgen in Verbindung mit der Online-Anbindung nicht nur bei Datenschützern für Bedenken. Nun hat sich auch die Bundesregierung zu den möglichen Problemen um Privatsphäre und Datenschutz zu Wort gemeldet.
Die technische Ausstattung der neuen Xbox One sorgt für massive Bedenken bei Datenschützern. Die Konsole, die im Mai vorgestellt wurde und noch dieses Jahr auf den Markt kommen soll, ist im vollen Funktionsumfang wohl nur mit einer dauerhaften Internetverbindung zu nutzen. Mit einer hochauflösenden Kamera ausgestattet, soll sie unter anderem auch persönliche Daten wie Fitness und Reaktionsgeschwindigkeit der Spieler aufzeichnen. Dank Infrarot soll sie sogar im Dunkeln aufnehmen können. Das Mikrofon, das selbst im Standby-Modus auf Sprachbefehle reagieren soll, ist Datenschützern ebenfalls suspekt.
So wird befürchtet, dass die Konsole, die als „All-in-One-Entertainment-System“ angepriesen wird, als Überwachungsgerät dienen könnte. Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisierte die Xbox One nach ihrer Ankündigung. Auch wenn der Chefentwickler der Konsole zwischenzeitlich versuchte, die Wogen zu glätten, steht das Gerät von Microsoft weiter in der Kritik. Unter anderem wird die Speicherung von Daten aus Kamera und Mikrofon auf US-Servern hinterfragt – in Zeiten der US-Datenskandale um NSA und Prism stärker als jemals zuvor.
Nun hat sich selbst die Bundesregierung den technisch möglichen Verletzungen der Privatsphäre durch die Xbox One gewidmet. Auf eine Kleine Anfrage mehrerer Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE gab das Bundesministerium des Inneren offiziell an, dass die Sammlung von personenbezogenen Daten auf externen Servern im Zusammenhang mit Spielekonsolen nicht per se gegen geltendes Recht verstoße. Die Verarbeitung der Daten von Xbox-One-Nutzern sei in Deutschland unter Einhaltung des deutschen und europäischen Datenschutzes zulässig.
Die Bundesregierung geht davon aus, „dass beim Verkauf und Betrieb der geplanten Spielekonsole die einschlägigen Vorschriften eingehalten und somit die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger geachtet werden.“ Kritiker hatten aufgrund der technischen Ausstattung der Xbox One angeprangert, die Konsole stelle unter anderem einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung dar. Zwar soll das Gerät nach zahlreichen Protesten aus der Gamer-Community nun letztendlich doch ohne die zuerst angekündigte Online-Pflicht auf den Markt kommen. Doch wer den vollen Umfang des All-in-One-Systems nutzen will, muss die Xbox One wohl oder übel doch dauerhaft mit dem Internet verbinden – und sei es nur für die Dauer der aktiven Nutzung. In dieser Zeit könnte Microsoft über die Konsole Daten der Nutzer sammeln.
In diesem Zusammenhang merkt die Bundesregierung an, Personenbezogene Daten dürften „ohne eine ausdrückliche gesetzliche Erlaubnis nur mit Einwilligung des Betroffenen erhoben, verarbeitet und genutzt werden“. Eine Einwilligung sei nur wirksam, wenn sie auf der freien Entscheidung des Betroffenen beruhe. Dazu ist der Konsolenbesitzer auf den Zweck der Datenerhebung, -verarbeitung oder Nutzung hinzuweisen.
Letztendlich würde das für Microsoft lediglich bedeuten, einen entsprechenden Punkt in den Nutzungsbedingungen der Xbox One zu verankern, die der Besitzer bei der notwendigen Online-Aktivierung vor der ersten Nutzung der Konsole bestätigen muss. Diese rechtlich wirksame Einwilligung auf das Aufzeichnen, Versenden und Verwenden von Kamera- und Mikrofonaufnahmen könnte Microsoft somit relativ einfach die Legitimation zum Sammeln der Nutzerdaten besorgen. Vor allem, wenn man folgendes bedenkt: Wer ließt schon bei jedem technischen Produkt die meist fast unendlich langen Lizenzbestimmungen, Nutzungsvereinbarungen oder AGBs, die einen noch von der ersten Nutzung trennen?
Das Bundesinnenministerium hält im Fall der Xbox One eine abschließende rechtliche Beurteilung Aufgrund „mangelnder Kenntnis der beabsichtigten technischen Merkmale und Funktionen für derzeit nicht möglich.“ Das Ministerium gab außerdem an, dass die Bundesregierung ganz allgemein „hinsichtlich der digitalen Unterhaltungselektronik zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Handlungsbedarf“ sehe. Dank des Safe-Harbor-Abkommens sei es zudem „rechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden“, dass Datentransfers von Deutschland auf Microsoft-Server in den USA getätigt werden. Safe Harbor verpflichtet US-Unternehmen, bestimmte datenschutzrechtliche Standards einzuhalten, damit einem rechtmäßigen Datentransfer von EU-Unternehmen an diese US-Firmen nichts im Wege steht.
Microsoft ist ein solches Safe-Harbor-Unternehmen. Im Bezug auf personenbezogene Daten sieht das Abkommen vor, diese unter anderem vor Missbrauch, Verlust oder unbefugtem Missbrauch zu schützen. „Rechtliche Regelungen und Abkommen können jedoch kriminelle und missbräuchliche Cyberangriffe von Dritten nicht immer verhindern“, muss selbst die Bundesregierung einräumen. Auf die abschließende Frage, ob die Bundesregierung die Nutzung der Daten von deutschen Xbox-One-Nutzern durch NSA, Prism oder anderen Geheimdiensten und Spähprogrammen ausschließen könne, antwortete das Bundesinnenministerium schlicht mit „Nein“. [hjv]
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