Trotz zweier Verbote in der Vergangenheit verstößt Das Vierte offenbar weiterhin offen gegen das Verbot für Glücksspielwerbung im TV. In „Der Show zum Tag des Glücks“ im April 2012 hatte der Sender laut der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) zum wiederholten Male das Verbot ignoriert.
Obwohl die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) bereits 2011 zwei Sendungen der „Show zum Tag des Glücks“ beanstandet hatte, zeigte sich Das Vierte unbeeindruckt und strahlte am 28. April 2012 eine weitere Ausgabe aus. Wie die ZAK am Dienstag mitteilte, wurde nun auch diese Show verboten. Demnach darf die Sendung ab sofort nicht wiederholt werden. Grund für das Verbot ist laut ZAK ein Verstoß gegen das Werbeverbot für öffentliches Glücksspiel.
Die „Show zum Tag des Glücks“ wird in Kooperation mit der Süddeutschen Klassenlotterie (SKL) produziert. In der Ausgabe vom 28. April 2012 sei wie bereits in den ersten beiden Ausgaben 2011 massiv für die Lotterie geworben worden. So wurde das Logo der SKL laut ZAK insgesamt 272 mal eingeblendet. In der Moderation wurde die SKL 34 mal erwähnt. Im Zuges des Verbots der Sendung hat die ZAK auch die weitere Ausstrahlung von Fernsehwerbung für die SKL beziehungsweise die Gemeinsame Klassenlotterie der Länder untersagt.
Bislang hatten die Verbote der ZAK jedoch kaum Auswirkungen, denn Das Vierte hatte bereits gegen die ersten beiden Verbote von 2011 Rechtsmittel eingelegt. Beide Verfahren sind derzeit noch beim Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängig. Die Verbote selbst werden vom Sender bislang schlicht ignoriert. [ps]
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