Das Recht am eigenen Bild ist nicht grenzenlos

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Wer auf eine Demonstration geht, muss damit rechnen, gefilmt zu werden – Medienforschung, Rechtsanwälte und auch die Kanzlerin sind sich einig: Das Filmen eines Pegida-Demonstranten in Dresden ist erlaubt gewesen.

Der Mann, der sich selber später als LKA-Mitarbeiter herausstellen sollte, hatte am Rande des Besuchs der Kanzlerin in Dresden vergangene Woche einen polizeilichen Vorfall mit einem ZDF-Team ausgelöst, weil er „ins Gesicht gefilmt wurde“. Auf seine Veranlassung hinderte die Polizei die „Frontal 21“-Reporter temporär an der Ausführung ihrer Arbeit.

Kanzerlin Merkel stellt sich auf die Seite des Fernsehteams. Die von einem Pegida-Demonstranten in Dresden beanstandeten ZDF-Fernsehaufnahmen sind ihrer Einschätzung nach von erlaubt gewesen. Wer auf eine Demonstration gehe, „muss damit rechnen, dass er auch durch Medien dabei aufgenommen und beobachtet wird“, sagte die Kanzlerin am Donnerstag während eines Besuchs in der georgischen Hauptstadt Tiflis. Sie bekenne sich ausdrücklich zur Pressefreiheit. Sie habe bei ihrem parallelen Besuch in Dresden von der Demonstration jedoch nichts gesehen.

Die Fernsehaufnahmen eines Pegida-Demonstranten in Dresden sind auch nach Einschätzung des Medienrechtler Thorsten Feldmann von der Berliner Kanzlei JBB Rechtsanwälte erlaubt gewesen. Die ZDF-Aufnahmen seien unmittelbar im Vorfeld einer Demonstration erfolgt, wo Teilnehmer auch schon politische Meinungsäußerungen getätigt hätten. „Ich halte da eine Bildaufnahme ohne weiteres für zulässig“, sagte Feldmann am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.

Jedoch sei auch eine Kontrolle des Presseausweises der Journalisten zulässig, wie Feldmann weiter sagte. Ob es auch noch – wie erfolgt – eine zweite Kontrolle hätte geben dürfen, „da habe ich meine Zweifel“, so der Medienrechtler. Die Journalisten wurden durch diese Polizeimaßnahmen vorübergehend an ihrer Arbeit gehindert. „In der konkreten Situation, so wie ich sie den Medien entnommen habe, habe ich keinen Umstand entdeckt, der das den Polizisten gestattet hätte.“Einzelaufnahmen nur unter besonderen Bedingungen erlaubt

Pressefotografen und Kamerateams dürfen Menschen auch in der Öffentlichkeit nur unter bestimmten Voraussetzungen aufnehmen. Grundsätzlich habe jede Person ein Recht am eigenen Bild, erläuterte Stephan Dreyer vom Hans-Bredow-Institut für Medienforschung in Hamburg. Als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gebe es jedem das Recht, über Aufnahmen seiner Person und deren Veröffentlichung selbst zu entscheiden. Das Kunsturheberrechtsgesetz kennt aber ausdrücklich Ausnahmen.

Für Journalisten gelte, dass sie Aufnahmen von Personen auch ohne Einwilligung machen und veröffentlichen dürften, wenn es sich dabei um eine Person der Zeitgeschichte handele – wie die Bundeskanzlerin -, die Person nur als Beiwerk erscheine oder die Aufnahmen von einer öffentlichen Versammlung stamme und im Rahmen der Berichterstattung zu diesem Ereignis veröffentlicht werde, erläuterte Dreyer. Bei öffentlichen Versammlungen wie Demonstrationen könnten Kamerateams und Fotografen grundsätzlich Aufnahmen anfertigen, ohne die Einwilligung Einzelner einholen zu müssen.

Einzelne Demonstranten in Großaufnahme im Rahmen von Medienberichterstattung zu zeigen, sei aber nur dann möglich, wenn es sich um Organisatoren handele – oder um Personen, die durch ihr Verhalten besonders auffallen. Gerichte bewerteten Einzelaufnahmen ohne Einwilligung zum Teil als zulässig, wenn die Person einen repräsentativen Gesamteindruck von der Veranstaltung vermittele und sich besonders exponiere.

Ob der beim Landeskriminalamt Sachsen als Buchprüfer angestellte Pegida-Demonstrant diesen Umstand durch sein Verhalten erfüllt hat, muss nun in einer von allen Seiten geforderten Aufarbeitung des Vorfalls erst geklärt werden. [dpa/bey]

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177 Kommentare im Forum
  1. Dieser und andere, wie auch vergleichbare Fälle wird es auch in Zukunft geben und es führt uns allen vor Augen, dass nach der Grundschule auch ein gewisser Teil an Recht gelehrt werden muss in den Schulen. Wie verdammt noch mal soll sich denn jeder an Gesetze halten, wenn sie denn keinem bis zu einem gewissen Basiswissen darüber gelehrt werden? Jeder soll sich im Kollektiv an etwas halten, das aber keinem beigebracht bekommt. Dass es da aus Industrie heraus viele Rechtsbrüche und -Verstöße gibt liegt doch auf der Hand. Nur kommt bei der Industrie hinzu, dass die sich durch teure Anwälte durch diese Verstöße und Rechtsbrüche durchlavieren kann. Während alle anderen die auch vom Grundgesetz und der Menschenrechtscharta keine Ahnung haben, bis auf die ständig in den Medien wiederhoolen gleichen Paragraphen & Co. Man muss ja nicht gleich Rechtswissenschaften oder ein Jurastudium einführen für alle, aber zumindest ein Mitgeben der Grundrechte. Und wenn ich sehe, dass das Fach Deutsch von der Grundschule bis zum Schulabschluss ewig und drei Tage bis zum Erbrechen gestreckt wird, kann man allein das Fach Deutsch mit anderen wichtigen Themen mischen, wie beispielsweise Rechtskunde oder Grundrecht/EU-Recht oder dergleichen. Aber man streckt Deutsch wirklich bis zum erbrechen oder bis zur unsinnigkeit, mit Thesaurus und allem Möglichen zeugs, dass man alles besser/effizienter strukturieren könnte. Und ja, das würde auch implizieren, dass Lehrer auch dafür geschult werden müssen in ihrer Lehrer-/Pädagogenausbildung. Wenn schon Angestellte bei der Polizei offenbar nicht richtig über deren Rechte und Pflichten in ihrem Job und deren Zuständigkeiten und Tätigkeiten aufgeklärt werden, darf man sich über solche fehlgeleiteten Pegidisten doch nicht beklagen. Da gibts aus der Politik heraus keine Gedanken in diese Richtung - warum auch, wenn es damit zeigen würde die Politik selber zu entblößen, um selbst auch Nachholbedarf in den Belangen Recht zu haben, wie so viele Gesetze vor dem Bundesverfassungsgericht landen etc. Gerade mal Juristen kennen die Gesetze, der ganze Rest der Bevölkerung aber nicht und doch wird verlangt, dass jeder sich an Recht und Gesetz halten soll, wo es aber keinem beigebracht wird. Diesen luxuriösen Luxus an Unkenntnis und Unwissenheit sich zu leisten als Volkswirtschaft, zeigt uns immer wieder was es bedeutet.
  2. Im Deutschunterricht hat der Themenbereich Recht wenig, und wenn dann nur der sprachlichen Formulierungen wegen die in Gesetzestexten Verwendung finden etwas zu suchen. Die Rechtskunde ist ein Teil der politischen Bildung und gehört daher vermutlich in allen Bundesländern zu dem Schulfach Politik.
  3. Der Beitrag war schön formuliert. Nur die Formulierung erweckt falsche Erwartungen. Sind doch Filmen und (unverpixelte) Veröffentlichung nicht das gleiche. Und auch am Ende des Beitrages wird darauf verwiesen, dass das nicht so ganz sicher sei und noch geklärt werden muss. Allein deswegen, dass das geklärt werden muss, kann man dem Mann nicht den Vorwurf machen, vor Ort im Irrtum gewesen zu sein. Sein folgender Wutausbruch und die Anpöbelei und Anschwärzung waren natürlich selten dämlich. Den Reportern kann man aber den Vorwurf machen, das vorschnell unverpixelt zu veröffentlichen. Sollte sich rausstellen, dass der Mann eigentlich politisch aktiv ist, haben sie ihm so ein unnötiges Forum gegeben. Politik gab es bei mir nie als Unterrichtsfach. Sowas lief gelegentlich nebenher in Geschichte und Deutsch. Und so Veröffentlichungskram, Kunstparagraphen und dergleichen gab es schon gar nicht. Jup. Wäre auch mal was, Gesetze in normaler Sprache zu formulieren. Beispiele zu bringen und die Intention des Paragraphen mit dazu zu schreiben. Besonders schwierig wird es ja, wenn Gesetze aufeinandertreffen.
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