Wer sich da nicht an der Nase herumgeführt fühlte, hatte wohl noch nie einen Duden in der Hand. Call-in-Shows mit seltsamen Lösungswörtern machten im Fernsehen die Runde. Die „kreativen“ Lösungen waren nicht der einzige Grund, warum die Landesmedienanstalten dem Treiben mit ihrer Gewinnspielsatzung vor fünf Jahren ein Ende bereiteten.
„Spargelgewächshaus, das kenn‘ ich“, sagt der Neun-Live-Moderator, „das ist zwar schwierig, aber…“ Da bricht er den Satz ab, als hätte er sich gerade noch rechtzeitig gedacht, dass er jetzt schlechterdings „aber das gibt es wirklich“ sagen kann, nachdem er die Antworten Tabaklagerhaus und Wildschweinhaus aufgedeckt hat. Keiner der Anrufer kam auf eine der drei Lösungen.
Den Landesmedienanstalten wurde das Treiben in den Call-in-Shows zu bunt. Im Oktober 2008 legten sie den ersten Entwurf ihrer Gewinnspielsatzung vor. „Wir wollen gegen die schwarzen Schafe vorgehen“, erklärte der damalige Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Thomas Langheinrich. Abgesehen von der Regelung, dass Lösungswörter in herkömmlichen Lexika stehen müssen, sah die Satzung auch transparentere Spielregeln vor, damit diese während eines Spiels nicht mehr verändert werden können. Mit der Satzung wollten die Medienanstalten u. a. verhindern, dass Anrufer unter Druck gesetzt oder in eine Mehrfachteilnahme gelockt werden.
Die Satzung sollte den TV-Veranstaltern einen klaren Rechtsrahmen für die Durchführung von Call-in-Shows geben. Die waren jedoch alles andere als begeistert, zumal mit dem Inkrafttreten der Satzung empfindliche Geldbußen bis 500 000 Euro einhergingen. Die Medienanstalten zögerten auch nicht, entsprechende Geldbußen zu verhängen.
Die Folgen sind bekannt: Call-in-Shows gibt es auch heute noch im Fernsehen, jedoch überwiegend im Abend- bzw. Nachtprogramm einiger Spartensender. Neun Live ging alsbald die Puste aus, was allerdings nicht allein der Gewinnspielsatzung geschuldet war. Irgendwann verlor der Zuschauer schlicht die Lust daran, zum Telefon zu greifen, um ein Besetzzeichen zu hören. Selbst das hätte ihm vor der Gewinnspielsatzung bei einigen Veranstaltern Geld kosten können.
In der Rubrik DIGITAL INSIDERvor 5Jahrenblickt dieRedaktiondes Branchendienstes einmal imMonat aufThemenzurück, dieseinerzeitdie Branche bewegt haben.WährendmancheEntwicklungen bisheute nichtsvon Ihrer Relevanzeingebüßthaben,entlarvt unsereRückschau auchTotgeburten undverfehlteErwartungen.Den DIGITALINSIDER können Sieunter diesem Link abonnieren.DIGITAL INSIDER vor 5 Jahren
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