„Das Boot“-Prozess: Schlag ins Gesicht der ARD

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Richter in Stuttgart sprechen dem Kameramann von „Das Boot“ einen Nachschlag für seine Arbeit zu. DIGITAL Fernsehen berichtete bereits von dem Erpressungsversuch der Öffentlich Rechtlichen, wenn das Urteil nicht zu ihren Gunsten ausfällt.

Nach dem Oberlandesgericht (OLG) München hat auch das OLG Stuttgart dem Chefkameramann des Erfolgsfilms „Das Boot“ einen finanziellen Nachschlag für seine Arbeit zugesprochen. Jost Vacano stünden von acht verschiedenen Rundfunkanstalten der ARD zusammen rund 315 000 Euro plus Umsatzsteuer zu, entschieden die Richter am Mittwoch. Das OLG München hatte ihm vergangenes Jahr bereits rund 588 000 Euro von der Produktionsfirma Bavaria Film, dem Westdeutschen Rundfunk (WDR) und der E.V.M. GmbH zugesprochen, die den Film auf Video und DVD verbreitet. Gegen acht übrige ARD-Anstalten hatte Vacano in Stuttgart geklagt.

Dort entschieden die OLG-Richter nun, dass Kameramann Vacano für 41 Ausstrahlungen von „Das Boot“ im Programm der Sender zwischen 2002 und 2016 laut Urhebergesetz eine weitere Beteiligung zustehe. Zwischen der vom Kläger mit der Produktionsfirma vereinbarten Vergütung und den aus der Nutzung erzielten Erträgen und Vorteilen der Sender bestehe ein auffälliges Missverhältnis, hieß es (Az. 4 U 2/18). Um die Vorteile der Rundfunkanstalten durch die Ausstrahlung zu bemessen, griffen die Richter nach eigenen Angaben auf tariflich festgelegte Vergütungssätze für die Ausstrahlung von Wiederholungen zurück.
 
Vacano hatte für seine Arbeit damals umgerechnet rund 100 000 Euro bekommen. Das Landgericht Stuttgart hatte ihm zuvor 77 000 Euro Nachschlag zugesprochen, was Vacano aber zu wenig war. Die beklagten Rundfunkanstalten wollen gar nicht mehr bezahlen, deshalb ging der Fall zum OLG. Abgeschlossen ist er noch nicht. Die Stuttgarter Richter ließen gegen ihr Urteil die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Die Münchner Entscheidung liegt dort bereits zur Überprüfung.
 
Der SWR als eine der beklagten ARD-Anstalten erklärte, man werde das Urteil zunächst gründlich analysieren, bevor über weitere Schritte entschieden werde. Das Gericht scheine für seine Berechnung Teile eines Tarifvertragssystems heranzuziehen, das für ganz andere Konstellationen abgeschlossen worden sei. Damit würden Preise festgelegt, die mit der Realität nichts zu tun hätten. Wenn das künftig generell so gemacht werden müsste, hätte das laut SWR gravierende Auswirkungen auf das Fernsehprogramm. Was der SWR genau damit meint, können Sie hier nachlesen: ARD zu geizig: „Das Boot“ nie mehr im Free-TV?[dpa/tk]

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10 Kommentare im Forum
  1. ... was soll denn daran kein seriöser Journalismus sein, wenn über jedes der beiden Gerichtsurteile dann berichtet wird, wenn das jeweilige Urteil verkündet worden ist?
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