Brüssel – In einem Verfahren um staatliche Beihilfen an den öffentlich-rechtlichen dänischen Rundfunksender TV2/DANMARK hat die EU-Kommission gegen den Sender entschieden.
Die Anstalt muss nun insgesamt Beihilfen von 84,4 Mio. Euro plus Zinsen zurückzahlen. Die vom Staat gewährten Zuschüsse hätten die Kosten für die Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrages des Senders überstiegen, teilte die Kommission mit. Generell, so schreibt die Kommission, ist die staatliche Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch das EU-Beihilferecht nicht verboten. Die Finanzhilfen müssten aber in einem Verhältnis zu den Nettokosten des öffentlich-rechtlichen Auftrags stehen. Dabei werden auch die Werbeeinnahmen der öffentlich-rechtlichen Programme berücksichtigt.
Die Kommission kam zu dem Schluss, dass der Sender im Zeitraum von 1995 bis 2002 Ausgleichszahlungen von umgerechnet über 80 Mio. Euro zuviel erhalten hatte. „Erschwerend“ kam für den Sender hinzu, dass er in den Augen der Kommission versucht hat, möglichst hohe Einnahmen aus kommerziellen Tätigkeiten zu erzielen. „Obwohl die Preise für Fernsehwerbung in Dänemark eher niedrig sind, hat die Kommission keine Belege dafür vorgefunden, dass TV2 auf eine Optimierung seiner Werbeeinnahmen verzichtet hätte“, heißt es in der Mitteilung. Die Kommission folge mit ihrer Entscheidung früheren Entscheidungen zu den Fernsehanstalten RAI, France 2 und 3 und RTP (Portugal). (pte)[fp]
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