DAB Plus: Vier Bewerber wollen zweiten Bundesmux betreiben

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Auf dem Weg zum zweiten bundesweiten DAB-Plus-Multiplex ist der nächste Schritt gegangen: Mit Ende der Ausschreibung haben sich vier Anbieter gefunden, die sich um den Betrieb des Bundesmux bewerben. Eine Entscheidung soll noch im ersten Halbjahr 2017 fallen.

Trotz aller Diskussionen kommt das digitale Radio und auch der Standard DAB Plus bei den deutschen Zuhörern immer stärker an, was auch die steigenden Verkaufszahlen von DAB-Plus-Radios im vergangenen Jahr zeigen. Zur weiteren Etablierung soll auch der für 2017 geplante Start eines zweiten bundesweiten Multiplex dienen, mit dem Ende der Ausschreibung der Sächsichen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) am Freitag ist hier ein weiterer Schritt unternommen worden. Wie die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) mitteilte, werden vier Bewerber um den Betrieb des Bundesmux konkurrieren.

Zu den Bewerbern gehört dabei auch die Digital Audio Broadcasting Plattfom DABP GmbH, die dem Unternehmer Steffen Göpel gehört. Der Immobilienmanager hatte den Stein im April 2016 ins Rollen gebracht und will künftig über den Bundesmux ein Mischung aus Eigen- und Fremdanbietern präsentieren. Zu erwarten war auch die Bewerbung der Media Broadcast, besonders nachdem der Dienstleister seinen Rückzug aus dem UKW-Betrieb und die Konzentration auf die digitalen Empfangswege angekündigt hat.
 
Zu den weiteren Bewerbern gehören die Absolut Digital GmbH & Co. KG aus Nürnberg, die bereits ein fertiges Konzept erstellt hat, laut dem über den Multiplex 16 eigene Sender unter der Dachmarke „Absolut“ angeboten werden sollen, sowie die Radi/o Digital GmbH aus München.
 
Eine erste Bewertung der eingegangenen Bewerbungen soll am 7. März durch den Fachausschuss Netze, Technik, Konvergenz der Medienanstalten erfolgen, wobei alle vier Interessenten eingeladen werden sollen. Eine Zuweisungsentscheidung könnte noch im ersten Halbjahr 2017 durch die ZAK oder im Fall einer Auswahlentscheidung durch die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) gefällt werden. [buhl]

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