DAB Plus in Sachsen: Landesmedienanstalt schreibt Kapazitäten aus

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DAB Plus Digitales Radio; © dabplus.de
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Die Sächsische Landesmedienanstalt will Übertragungskapazitäten für einen landesweiten, drei regionale sowie einen lokalen Multiplex im Regelbetrieb zur Nutzung für DAB Plus-Hörfunkprogramme und Telemedien durch private Veranstalter ausschreiben.

Jeder Multiplex verfügt über 864 Capacity Units und kann bis zu 16 private Radioprogramme verbreiten, heißt es auf der Seite der Landesmedienanstalt. Gegenstand der Ausschreibung sei zum einen eine landesweite DAB Plus-Bedeckung zur Versorgung des gesamten Freistaates Sachsen. Darüber hinaus sollen regionale DAB Plus-Bedeckungen realisiert werden, die durch ihre Gebietsangrenzung eine weitere sachsenweite Versorgung über den Sendestandard erreichen.

Dabei handelt es sich laut Sächsischer Landesmedienanstalt:

  • um ein Gebiet, das in etwa die kreisfreie Stadt Leipzig sowie die Landkreise Leipzig und Nordsachsen umfasst,
  • um ein Gebiet, das in etwa die kreisfreie Stadt Chemnitz sowie die Landkreise Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Vogtlandkreis und Zwickau umfasst und
  • um ein Gebiet, das in etwa die kreisfreie Stadt Dresden sowie die Landkreise Bautzen, Oberlausitz, Meißen und Sächsische Schweiz Osterzgebirge umfasst.

Ein weiterer lokaler Multiplex erstrecke sich auf das Gebiet der Stadt Dresden und Umgebung.

„Die SLM greift mit dieser Ausschreibung die weiterhin positive Entwicklung der Haushaltsausstattung mit DAB Plus-Radiogeräten im Freistaat auf. Die Erhöhung der Vielfalt an privaten Hörfunkprogrammen wird den digitalen Umstieg des Rundfunks weiter voranbringen und es allen Sachsen in Stadt und Land ermöglichen, nicht nur das Lieblingsprogramm nunmehr in höherer Empfangsqualität mit digitalem Mehrwert zu hören, sondern auch mehr Programme im Hörfunk zu empfangen“, sagte der Präsident des Medienrates der SLM, Prof. Dr. Markus Heinker.

So funktioniert die Vergabe

Es werden Bewerbungen für 24-stündige Hörfunkprogramme in Gestalt von Voll- oder Spartenprogrammen sowie für Telemedien erwartet, teilt die Landesmedienanstalt mit. Hinsichtlich der genannten regionalen Versorgung bestehe die Möglichkeit, die Bewerbung auch auf zwei oder alle drei Bedeckungen abzugeben. Bei einer notwendigen Auswahl aus mehreren Bewerbungen haben zunächst jene Antragsteller Vorrang, deren Programme im Gebiet des Freistaates Sachsen am 1. Januar 2001 analog terrestrisch verbreitet wurden.

Ansonsten sollen jene Antragsteller Vorrang erhalten, deren Programme einen signifikanten Anteil redaktioneller Beiträge über das jeweilige Verbreitungsgebiet enthalten und insofern einen größeren Beitrag zur Programm- und Meinungsvielfalt im Sendegebiet erwarten lassen. Die jeweiligen Zulassungen werden für mindestens acht und zunächst höchstens zehn Jahre erteilt. Die Ausschreibung will man voraussichtlich Ende Oktober im Sächsischen Amtsblatt und auf der Website der SLM veröffentlicht.

Quelle: Sächsische Landesmedienanstalt

Bildquelle:

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