Der WDR wehrt sich gegen ein Urteil des Landgerichts Köln, den gekündigten Redakteur Klaus Martens weiterbeschäftigen zu müssen. Martens soll laut Sender mit seiner ARD-Reportage „Heilung unerwünscht“ gegen Programmgrundsätze verstoßen haben.
Ein Sprecher des Westdeutschen Rundfunks bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur epd, die Juristen der Sendeanstalt hätten gegen das Urteil Berufung eingelegt. Bei dem Filmbetrag, der zur Kündigung von Martens geführt hatte, war eine Hautcreme, die Beschwerden wie Neurodermitis oder Schuppenflechte ohne sonst übliche Nebenwirkungen beseitigen soll, in den Mittelpunkt gerückt worden.
Nach der Ausstrahlung war es beim WDR zu Irritationen gekommen, weil Martens kurz danach unter gleichem Titel ein Sachbuch veröffentlicht hatte, in dem Pharmaunternehmen die gezielte Blockade der Markteinführung der Creme vorgeworfen worden war. Der WDR sprach daraufhin aufgrund eines Verstoßes gegen Programmgrundsätze und angebliche falscher Angaben in einer Erklärung die Kündigung aus.
Im Januar hatten die Richter des Landgerichts Köln die Kündigung für unwirksam erklärt. Das fehlen kritischer Stimmen in der Reportage reiche als Grund zur Trennung von Martens nicht aus, hieß es in der Urteilsbegründung. Diese seien im Rohmaterial vorhanden gewesen. Dass die Passagen nicht ausgestrahlt wurden, sei auch durch die begrenzte Länge der Sendung erklärbar. Außerdem habe ein WDR-Verantwortlicher den Film abgenommen und das Buchprojekt sei vom Sender „ausdrücklich genehmigt“ worden (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). [ar]
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