Die Frage nach der Zukunft der Constantin Medien AG beschäftigt weiter die Gerichte. Diesmal stehen jedoch Personen aus dem Umfeld von Aktionär Bernhard Burgener im Visier der Staatsanwälte. Es geht um Veruntreuung eines Darlehens.
Der Streit um die Ausrichtung der Constantin Media AG zwischen den Großaktionären Dieter Hahn und Bernhard Burgener geht in eine weitere Runde. Und wird immer mehr ein Fall für die Gerichte. Nachdem zuletzt Burgener gerichtlich gegen die jüngsten Entwicklungen vorgegangen war, ist der Vorsitzende der Constantin-Tochter Highlight Communications bzw. Personen aus dessen Umfeld nun im Visier der Staatsanwälte. Dies berichtet die „NZZ am Sonntag“.
Demnach hat die Staatsanwaltschaft Zürich bereits am 18. Januar gegen Martin Hellstern eine Strafuntersuchung wegen Veruntreuung eröffnet. Eingereicht wurde die Strafanzeige von Constantin, Hintergrund ist ein Darlehen in Höhe von 40 Millionen Franken von Hellstern an Constantin Medien. Diese hatten als Sicherheit an die ehemalige Firma des Angeklagten, Stella Finanz, Aktien von Highlight verpfändet, eine Rückzahlung des Darlehens und die Rückführung der Aktien fand jedoch nicht statt.
Im Streit zwischen den Aktionären geht es um die Ausrichtung von Constantin Medien. Während Hahn sich auf das Sportgeschäft konzentrieren und die Filmsparte Constantin Film verkaufen will, will Burgener letztere beibehalten. Bisher wählte vor allem Burgener den rechtlichen Weg, eine Strafanzeige wegen vermeintlicher Urkundenfälschung wurde von der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft abgewiesen, eine Klage gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung wegen des Ausschlusses von Stimmrechten einiger Aktionäre muss vor dem Landgericht München I erst noch verhandelt werden. [buhl]
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