Für den Vorsitzenden der Landesmedienanstalten sind die privaten TV-Sender in Deutschland längst ein unverzichtbarer Teil der Medienlandschaft. In einigen Bereichen würden sie dem Grundversorgungsauftrag sogar mittlerweile besser nachkommen als die öffentlich-rechtlichen Anbieter. Grund genug, dass starre Konzept der Gebührenfinanzierung zu überdenken?
30 Jahre nach ihrer Gründung sind die privaten TV-Sender aus Sicht von Jürgen Brautmeier, dem Vorsitzenden der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), aus der deutschen TV-Landschaft nicht mehr wegzudenken. Dies sagte der Direktor der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) im Interview mit dem Magazin „Promedia“. Seiner Meinung nach sind Diskussionen über die Existensberechtigung des privaten Rundfunks mittlerweile überflüssig.
So hätten diese längst einen festen Platz in der Medienwelt gefunden und insbesondere bei jüngeren Zuschauern ein wesentlich größeres Publikum erreichen als die öffentliche-rechtlichen Veranstalter. „Damit erfüllen Sie in meinen Augen einen Grundversorgungsauftrag“, so der DLM-Vorsitzende. Das gleiche gelte dabei auch für die vielen lokalen Sender, die mit regionalen Nachrichten zur Grundversorgung beitragen würden. Daher wäre es laut Brautmeier unter Umständen denkbar, die Gebührenfinanzierng des Rundfunks auch auf einzelne private Angebote auszudehnen. „Es wäre also durchaus angezeigt, nicht nur über Auflagen für reichweitenstarke Private nachzudenken, sondern auch für eine Öffnung der Gebühren für ein breiteres Angebotsspektrum“, so der oberste Medienwächter.
Ein Rundfunkbeitrag also auch für Privatsender? Letztlich bislang nur ein interessanter Gedankengang, der jedoch zeigt, in welchem Wandel sich der Rundfunk in Deutschland derzeit befindet. Aufgrund der Konkurrenz, die klassischen TV-Sendern durch Online-Anbieter wie Youtube und Co. erwächst, plädiert Brautmeider daher dringend für eine einheitliche Aufsicht für Telemedien. Um diese zu gewährleisten müsse die Medienaufsicht in Deutschland mit einem länderübergreifenden System aus der Kleinstaaterei herausgeführt werden.
Beispielsweise im Bereich der Werberegulierung fordern die Medienanstalten schon seit längerem, die derzeitigen Werbezeitenbeschränkungen abzuschaffen und die Privatsender somit auf Augenhöhe mit den Online-Anbietern zu bringen. „Die Grundregulierung muss vergleichbar sein, damit der Markt gleiche Chancen bieten kann“, so die Forderung des DLM-Vorsitzenden. Vor dem Hintergrund der Wettbewerbsfähigkeit der Sender äußerte Brautmeier gegenüber „Promedia“ zudem sein Unverständnis über die Entscheidungen des Bundeskartellamtes, den privaten und öffentlich-rechtlichen Sendern den Aufbau von größeren Mediatheken-Angeboten zu erschweren. Gerade solche non-linearen Inhalte seien schließlich wichtig für die TV-Veranstalter im Konkurrenzkampf mit den Online-Anbietern. [ps]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com