Deutschland hängt in Sachen Digitalisierung hinterher. Um den Prozess zu beschleunigen, schlägt die CDU jetzt eine Auflockerung des Datenschutzgesetzes vor.
Lange wurde für den Datenschutz gekämpft, bis schließlich im Mai 2018 die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft trat. In der Verordnung ist festgeschrieben, dass in Europa Daten nur noch dann erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen, wenn sie einem erlaubten Zweck dienen und wenn sie überhaupt erforderlich sind.
Die CDU bemängelt an dem neuen Gesetz die Datensparsamkeit, die eine schnelle Weiterentwicklung der Digitalisierung blockieren würde. Die Partei fordert ein Gesetz für den Umgang mit nicht personenbezogenen Daten. Anonymisierte Gesundheitsdaten könnten beispielsweise den Kampf gegen Krebs und Demenz vorantreiben.
Der CDU ist durchaus bewusst, dass ihre Forderung provokativ ist; in ihrem Papier „Digitalcharta Innovationsplattform“ sprechen sie von der Möglichkeit, neue Instrumente des Datenschutzes zu entwickeln: Eine vom Nutzer verwaltete Datenbank, onlinebasierte Verwaltungsdienstleistungen und letztendlich Deutschland als Plattform für digitale Innovationen – diese Ideen der CDU-Digitalpolitiker bilden die Vorlage für den Leitantrag der CDU auf dem Bundesparteitag in Leipzig Ende November. Bei einem Parteitagsbeschluss gelten die Überlegungen dann als offizielle Leitlinien für eine christdemokratische Digitalpolitik. [msr]
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