Die am Dienstag auf EU-Ebene beschlossene Grundsatzeinigung zu Roaming-Gebühren und Netzneutralität findet bei Vertretern der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag Zustimmung. So sollen die Verbraucher besser einschätzen können, welche der in der Werbung versprochenen Bandbreiten tatsächlich bei ihnen ankommen.
Nach zwölf Stunden Verhandlungen hatte sich EU-Staaten und Europaparlament am Dienstagmorgen geeinigt und einen Beschluss für einen einheitlichen Telekommunikationsmarkt auf europäischer Ebene sowie das teilweise Ende der Roaming-Gebühren vorgelegt. Mit dem Beschluss war auch die Netzneutralität gewissermaßen vom Tisch. Ulrich Lange (CDU/CSU), Vorsitzender der Arbeitsgruppe Verkehr und digitale Infrastruktur ließ in einer Pressemitteilung der Bundestagsfraktion von CDU/CSU am Mittwoch verlautbaren, dass mit dem erzielten Ergebnis die Diskussion „pragmatisch beendet worden“ ist.
Die am Dienstag beschlossene Grundsatzeinigung zum Telekommunikationsmarkt sieht vor, dass bestimmten Daten unter bestimmten Bedingungen Vorrang gegeben werden soll – sofern die Dienste notwenig seien und die Netzkapazität ausreiche. In der Pressemitteilung zeigten sich die Vertreter der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag mit der nun beschlossenen Lösung grundsätzlich zufrieden. „Es ist gut, dass Spezialdienste grundsätzlich ermöglicht werden, um für innovative Dienste wie Connected Car eine entsprechende Basis zu bieten“, erklärte Lange. „Positiv ist außerdem, dass die Verbraucher zukünftig genauer wissen, welche Bandbreiten ihnen in der Werbung versprochen und welche später dann auch tatsächliche zur Verfügung gestellt werden können.“
Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Digitale Agenda, Thomas Jarzombek (CDU/CSU), äußerte Bedenken hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nun vorgelegten Pläne: „Es bleibt aber die Frage, wie Diskriminierungsfreiheit innerhalb von Diensteklassen gewährleistet werden kann. Im Ergebnis darf es nicht dazu kommen, dass große Player Vorteile gegenüber dem Mittelstand und Gründern erhalten.“ Weiterhin weist Jarzombek auf die Bedeutung hin, die dem Bund bei der Umsetzung der Einigung zukommt: „Hier wird auch bei der nationalen Umsetzung und der Kontrolle durch die Bundesnetzagentur ein Schwerpunkt zu setzen sein.“[kw]
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