
Leipzig – Pay-TV-Abos sind preisintensiv, daher versuchen immer mehr Nutzer, auf sogenannte Sharing-Verfahren auszuweichen, um nicht mehr als ein Abonnement pro Pay-TV-Anbieter abschließen zu müssen.
In der aktuellen Ausgabe unseres Magazins DIGITAL FERNSEHEN zeigen wir Ihnen, welche Möglichkeiten die findigen Tüftler mittlerweile gefunden haben und geben Ihnen außerdem Auskunft darüber, ob das Ganze überhaupt legal ist.
Der aus dem Englischen stammende Begriff „Sharing“ bedeutet nichts weiter als „teilen“. Beim Cardsharing wird also eine Pay-TV-Karte auf verschiedene Empfänger aufgeteilt. Dies geschieht im Regelfall über das Netzwerk. Allerdings unterscheidet man zwischen dem komplett illegalen Internetsharing und dem Haussharing. Beim Internetsharing verteilt ein zahlender Pay-TV-Abonnent seine Karte auf diverse andere Haushalte. Somit prellt er den Pay-TV-Betreiber um die monatlichen Kosten der anderen Nutzer. Dies ist eine Straftat, die mittlerweile viele Pay-TV-Veranstalter stark ahnden. Ebenfalls nicht offiziell freigegeben ist das so genannte Homesharing.
Ob das Homesharring gegen geltendes Recht verstößt, lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der DIGITAL FERNSEHEN, die ab sofort am Kiosk und im Abo (auch rückwirkend) erhältlich ist.
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