BVerwG-Urteil: LMK-Beanstandung bei Sat.1 rechtens

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) hat die unzureichende Trennung von Werbung und Programm bei Sat.1 zu Recht beanstandet, so das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.

Das Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt, dass es eine unzureichende Trennung von Werbung und Programm bei Sat.1 gab und die LMK dies zu Recht beanstandet hat. Damit hat das Bundesverwaltungsgericht die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße und des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz bestätigt.

„Mit dem Urteil kristallisiert sich eines heraus: Nach der Entscheidung des BVerwG werden künftig im Fernsehen höchst wahrscheinlich keine Werbehinweise mehr zur selben Zeit wie Programmhinweise zu sehen sein“, erklärte IT-Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde, Beuger, Solmecke.
 
2011 hatte Sat.1 zwei sogenannte „Werbetrenner“ ausgestrahlt, in denen der Hinweis auf die nachfolgende Werbung mit Programmhinweisen kombiniert worden war. Da die Programmhinweise hierbei deutlicher hervorstachen als die erst später sichtbar werdende Information über den bevorstehenden Werbeblock, hatte die LMK dies beanstandet. Die hiergegen gerichtete Klage des Veranstalters von Sat.1 hatte keinen Erfolg.
 
Werbetrenner nicht deutlich genug
 
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun auch die Revision von Sat.1 zurückgewiesen. Nach der hier einschlägigen Bestimmung des Rundfunkstaatsvertrags muss Werbung dem Medium angemessen durch optische oder akustische Mittel oder räumlich eindeutig von anderen Sendungsteilen abgesetzt sein. Andere Sendungsteile im Sinne dieser Bestimmung sind auch Hinweise auf eigene spätere Sendungen.
 
Zwar verlange der Rundfunkstaatsvertrag nicht, dass das optische Mittel zur Trennung von Programm und Werbung nach dem letzten Bild des Programms und vor dem ersten Bild der Werbung eingesetzt wird. Jedoch war diese Einblendung angesichts der hier von Sat.1 gewählten Gestaltung nicht geeignet, die nachfolgende Werbung, wie vom Rundfunkstaatsvertrag verlangt, eindeutig von dem Programmhinweis abzusetzen. Die sehr kurze Einblendung des Schriftzugs „WERBUNG“ reiche wegen der optischen Dominanz des weiterlaufenden Programmhinweises nicht aus, dem durchschnittlich aufmerksamen Zuschauer hinreichend deutlich zu machen, dass unmittelbar danach Werbung beginnt. [buhl]

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4 Kommentare im Forum
  1. AW: BVerwG-Urteil: LMK-Beanstandung bei Sat.1 rechtens Aha,... wird jetzt die Werbung endlich wieder aus laufenden Sendungen entfernt, sodass die nur noch in den dafür vorgesehenen Werbeblöcken nervt? Aber warum dann nur Sat1? Und was ist mit den anderen Sendern dieser Gruppe und vor allem der RTL-Gruppe?
  2. AW: BVerwG-Urteil: LMK-Beanstandung bei Sat.1 rechtens Ich habe tatsächlich auch nichts anderes erwartet.
  3. AW: BVerwG-Urteil: LMK-Beanstandung bei Sat.1 rechtens Bei "Akte" gibt es wenigstens noch eine akustische Trennung.
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