Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beschäftigt sich am heutigen Mittwoch mit der Rechtmäßigkeit von GEZ-Rundfunkgebühren für internetfähige Computer.
Seit 14.00 Uhr tagen die Richter, um die Frage zu klären, ob die 2007 eingeführte grundsätzliche Gebührenpflicht für internetfähige Computer rechtens ist. Monatlich wird von der GEZ ein Betrag von 5,76 Euro eingefordert, wenn im gleichen Haushalt kein anderes Gerät wie TV oder Radio gemeldet ist. Die Regelung betrifft damit überwiegend Unternehmen.
Gegen die Zahlungen hatten zwei Rechtsanwälte und ein Student geklagt, die für ihre beruflich genutzten PCs zur Kasse gebeten wurden. Alle Kläger argumentierten, die Rechner nicht zum Rundfunkempfang, sondern ausschließlich für berufliche Recherchen, zum Schreiben bzw. für elektronische Umsatzsteuervoranmeldungen zu nutzen. [ar]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com