Nach Klagen zweier Bundesländer prüft das Bundesverfassungsgericht nun, ob das ZDF zu viele Staatsvertreter als Mitglieder hat – und ob das ZDF damit gegen das Gebot der Staatsferne im Rundfunk verstoße. Anfang November soll der Staatsvertrag des ZDF unter die Lupe genommen werden.
Vier Jahre nach dem Streit um die Besetzung des ZDF-Chefredakteurs prüft das Bundesverfassungsgericht am 5. November die Regelungen des ZDF Staatsvertrags. Die Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg hatten in Karlsruhe gegen die Zusammensetzung der Gremien des Fernsehsenders geklagt. Nach ihrer Ansicht sitzen im Fernsehrat und im Verwaltungsrat zu viele Vertreter von Staat und Parteien. Das verstoße gegen das Gebot der Staatsferne des Rundfunks.
Die Regelungen des Staatsvertrags waren in die Kritik geraten, nachdem 2009 eine CDU-nahe Mehrheit im Verwaltungsrat unter Führung des damaligen hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) den Vertrag von Chefredakteur Nikolaus Brender nicht verlängert hatte. Peter Frey wurde damals Brenders Nachfolger.
Die Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg wollen mit der Klage den Anteil staatlicher Vertreter in den ZDF-Gremien abbauen und gesellschaftlichen Institutionen eine stärkere Mitsprache ermöglichen.
Im 77 Personen starken Fernsehrat, der unter anderem Programmrichtlinien bestimmt, sitzen Vertreter der Länder, des Bundes und der im Bundestag vertretenen Parteien. Hinzu kommen Mitglieder von Religionsgemeinschaften, Verbänden und Gewerkschaften sowie von allgemein umschriebenen Berufsbereichen. Der Verwaltungsrat setzt sich aus Vertretern von Bund und Ländern sowie vom Fernsehrat gewählten Mitgliedern zusammen.
Nach den Berechnungen der Kläger sind jeweils mehr als 40 Prozent der Mitglieder unmittelbar dem Staat zuzurechnen; darüber hinaus habe die Politik aber auch Einfluss auf die Benennung der weiteren Mitglieder. Das ZDF wollte am Montag keine inhaltliche Stellungnahme zu dem Verfahren abgeben.
[dpa/sho]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com