Seit zwei Jahren wird bereits über das Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestags diskutiert, noch immer verstößt es jedoch gegen medienrechtliche Vorgaben.
Zwei Kanäle werden von der Volksvertretung verbreitet: Kanal 1 wird über Satellit und das Berliner Kabelnetz ausgestrahlt, der zweite Sender kann ausschließlich über das Internet empfangen werden – und enthält auch redaktionelles Programm. Deshalb braucht der Bundestag hierfür eine Fernsehlizenz.
Zu dieser Entscheidung kamen die Medienwächter schon vor zwei Jahren, als das Programm unverschlüsselt über Satellit verbreitet wurde. Bereits damals erklärte die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK), dass es „keine Rechtsgrundlage für ein so gestaltetes Parlamentsfernsehen“ gebe.
Die benötigte Lizenz würde er allerdings auch heute noch nicht bekommen, berichtet das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ in seiner aktuellen Ausgabe. Steuerfinanzierte Sender sind in Deutschland bisher weiterhin nicht vorgesehen.
Den Deutschen Bundestag kümmern solche gesetzlichen Vorgaben aber wenig. Der Kanal 2 sei nicht im TV verfügbar, heißt es in einer Stellungnahme. Wenn keine Ausschusssitzungen übertragen würden, liefen zudem „in einem Loop Videos aus der Internet-Mediathek.“
Doch ob die Filme nun aus einer Mediathek oder anderswoher kommen, spielt bei der Bewertung der Rechtmäßigkeit keine Rolle, sie dürfen nicht im Rahmen von Livestreams gesendet werden. „Wir haben mit dem Bundestag Gespräche aufgenommen“, sagt Jürgen Brautmeier, derzeit Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM). Nun sollen redaktionelle Elemente wie etwa Magazinbeiträge auf Abrufangebote umgestellt werden. „Dann ist es medienrechtlich unbedenklich“, sagt Brautmeier.
Im Jahr 2012 produzierte der Bundestag 768 Stunden Programm, 505 Stunden waren Übertragungen von Plenarsitzungen. Wie viele Leute das Programm wirklich verfolgen, kann der Bundestag nicht sagen: Die Zuschauerzahl über Kabel und Satellit wird nicht gemessen. [fp]
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