Kanzleramt, Bundesministerien und Bundesbehördengaben von 2009 bis 2017 über 1,8 Millionen Euro für Anwälte aus, um unliebsame Anfragen von Journalisten und Bürgern abzuwehren
Das geht aus einer Antwort der Regierung auf eine kleine Anfrage von Martina Renner (Die Linke) und der Bundestagsfraktion „Die Linke“ hervor. (BT-Drs. 19/2001)
Das Bundeskanzleramt gab 322.311,21 Euro für Anwälte aus, um die Beantwortung von Presseanfragen und Akteneinsichten nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes, dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), Umweltinformationsgesetz (UIG), dem Bundesarchivgesetz und Presseansprüchen aus den Landespressegesetzen zu verhindern.
Spitzenreiter ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, welches 633.562,58 Euro für Anwälte ausgegeben hat. Nach dem Bundeskanzleramt gab das Ministerium für Gesundheit mit 200,593,73 Euro die dritthöchste Summe an Anwaltskanzleien aus.
Bei der Frage, warum die Bundesbehörden häufig die Kanzlei „Redeker Sellner Dahs“ beauftragt hat, antwortet die Bundesregierung: „Bei der Auswahl […] kann es vorkommen, dass eine Rechtsanwaltskanzlei, die – neben einer besonderen Qualifikation und Erfahrung im einschlägigen Rechtsgebiet – ein gutes Preis- Leistungsverhältnis aufweist, häufiger ausgewählt wird als andere. Auch ein spezifisches Erfahrungswissen z. B. mit Blick auf die Arbeitsabläufe in der öffentlichen Verwaltung kann entscheidungsleitend bei der Auswahl einer Kanzlei sein.“
Die Bundesregierung kann den Antragstellern die Kosten für ihr Auskunftsbegehren in Rechnung stellen. Dabei nahm das Bundesministerium der Innern, für Bau und Heimat im Jahr 2012 14.952 Euro ein.
Martina Renner kritisiert die hohen Kosten für die Beauftragung von Anwälten scharf: „Warum gibt die Regierung Steuergelder in Millionenhöhe aus, beauftragt teure Kanzleien und führt hunderte Verfahren, um unbequeme Fragen von Journalisten abzuwehren? Ich halte es für eine falsche Gewichtung, das Geheimhaltungsinteresse von Ministerien und Behörden stärker zu gewichten als das Auskunftsinteresse der Presse.“
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