Der Majestäts-Beleidigungsparagraph, der ZDF-Moderator Jan Böhmermann im Streit mit dem türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan beinah zum Verhängnis geworden wäre, soll nun gestrichen werden.
Der Bundesrat fordert die sofortige Streichung des Beleidigungsparagrafen 103 Strafgesetzbuch, der jüngst als Böhmermann- oder Erdogan-Paragraf in die Schlagzeilen geriet. Die Länderkammer beschloss am Freitag eine entsprechende Initiative der Länder Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Niedersachsen. Der Beschluss wird nun im Bundestag eingebracht.
Nach der bisherigen Regelung wird die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter besondere Strafe gestellt. Der türkische Präsidenten Recep Tayyip Erdogan hatte ein Strafverfahren gegen Jan Böhmermann angestrengt, nachdem dieser in seiner Satiresendung ein „Schmähgedicht“ auf ihn vorgetragen hatte.
Ursprünglich wollte der Bundesrat darüber bereits am 17. Juni abstimmen. Auf Wunsch von Hamburg wurde die Vorlage jedoch von der Tagesordnung abgesetzt. Die Bundesregierung, die den Weg für ein solches Verfahren freigemacht hatte, ist grundsätzlich ebenfalls für die Streichung des Paragrafen. Solange aber das Verfahren laufe, sollte die Grundlage, auf der es angestrengt wurde, nicht beseitigt werden, so ihre bisherige Argumentation. Das Verfahren ist inzwischen eingestellt. Erdogan klagt nun als Privatmann weiter. [dpa/kw]
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