Anfang des Jahres wurde es angekündigt, im August beschlossen: Das Gesetz, das den Verbrauchern die freie Wahl des Routers ermöglichen soll. Nun fordert der Bundesrat eine weitere Überprüfung des Entwurfs.
Im August schien alles klar: Das Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten, das den Routerzwang beenden sollte, war vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Mit dem Gesetz sollte den Verbrauchern ermöglicht werden, den Router oder das Kabelmodem selbst auszuwählen. Bisher war es Usus, dass der Netzanbieter dem Kunden vorschrieb, welchen Router er zu nutzen habe. Der Bundesrat fordert nun aber die erneute Überprüfung des Gesetzentwurfs.
Vor allem von Seiten der Netzbetreiber hatte sich frühzeitig Widerstand geregt, vor allem technische Bedenken wurden dabei vorgebracht, auch vor hohen Kosten wurde gewarnt. Dieser Ansicht schloss sich auch der Bundesrat in einer Stellungnahme an, in der darauf hingewiesen wurde, „dass durch die Verwendung inkompatibler Endgeräte die Erreichung der vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate nicht sichergestellt werden kann und durch die Verwendung nicht funktionaler Endgeräte Störungen im Telekommunikationsnetz des Netzbetreibers verursacht werden können.“
Der Routerzwang sollte durch eine Anpassung des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) verhindert werden. Der sogenannte Netzabschlusspunkt sollte neu definiert werden, der Router nicht mehr als Teil des Netzes, sondern als Empfangshardware gelten. Wenn die grundlegenden Forderungen von Paragraf 11, Absatz 3 des FTEG erfüllt seien, dürfe der Netzanbieter dem Kunden den Anschluss eines anderen Routers nicht verweigern.
An diesem Punkt stört sich nun der Bundesrat, da er „Sicherheit, Integrität und Funktionalität“ der Geräte nicht berücksichtige. Für den Bundesverband IT-Mittelstand (BITMi) ist die Haltung des Bundesrats nicht nachvollziehbar, werde das Gesetz dadurch doch ausgebremst, wie der Verband in einer Pressemitteilung am Mittwoch verlauten ließ. In der Mitteilung kritisiert der BTMi die Praxis des Routerzwangs als wettbewerbsschädlich, vor allem da „häufig Firmwareupdates nicht nachgeliefert wurden und deshalb mehrere hunderttausend Router Sicherheitslücken aufweisen.“
BTMi-Präsident Dr. Oliver Grün fordert daher eine schnelle Verabschiedung ohne weitere Änderungen, da diese sonst zu Lasten der Allgemeinheit gehen würden. Eine Änderung des Entwurfes zu Gunsten der Netzbetreiber gilt aber als unwahrscheinlich. [buhl]
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