Bundesnetzagentur macht weitere Auflagen für Vectoring

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Bundesnetzagentur hat ihre Vectoring-Entscheidung am Dienstag der EU-Kommission vorgelegt. Dabei wurden weitere Auflagen für die Telekom ergänzt.

Mit weiteren Neuregelungen hat die Bundesnetzagentur am Dienstag ihren Entscheidungsvorschlag zum Thema Vectoring an die EU-Kommission übermittelt. Im Vergleich zum ersten Vorschlag der Regelung wurden dabei noch einmal wesentliche Auflagen für die Deutsche Telekom ergänzt. Die EU-Kommission hat nun einen Monat Zeit, Stellung zum Entwurf zu nehmen. Meldet  sie keine ernsthaften Bedenken an, so kann die Entscheidung der Bundesnetzagentur in Kraft treten.

Ergänzend zu den bisherigen Auflagen zum Vectoring sollen weitere Bedingungen einfließen. „Wir haben uns mit den im Rahmen des öffentlichen Kommentierungsverfahrens zahlreich eingegangenen Stellungnahmen intensiv befasst“, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Zahlreiche konstruktive Vorschläge der Marktakteure wurden aufgegriffen und in den aktuellen Entscheidungsentwurf eingearbeitet.“
 
Demnach soll unter anderem eine Vectoring-Liste eingeführt werden. Das Register soll der Telekom und deren Wettbewerbern Rechtssicherheit und Chancengleichheit in Sachen Vectoring geben. Jeder Einsatz von Vectoring soll hier dokumentiert werden. Um Missbrauch zu verhindern, sehen die Regelungen der Vectoring-Liste umfassende Informations- und Eingriffsrechte der Bundesnetzagentur vor.
 
Ein ebenfalls neuer Punkt ist, dass die Telekom einem Wettbewerber den Zugang zur letzten Meile nicht verweigern darf – sofern dieser im entsprechenden Fall eine staatliche Förderung für den Breitbandausbau bezieht, welche er zurück zahlen muss. Auch der Bestandschutz zugunsten der Wettbewerber wurde erweitert. Zudem soll die missbräuchliche Reservierung von Kabelverzweigern mit Sanktionen belegt werden, von denen Wettbewerber profitieren würden. [hjv]

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