Die Bundesnetzagentur hat ungeachtet ausstehender Gerichtsentscheidungen zur Versteigerung von 5G-Mobilfunkfrequenzen den 19. März als Start für die Auktion festgelegt.
Der Weg für den Auftakt der Auktion sei „grundsätzlich frei“, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, am Montag in Bonn. Die Behörde ließ wie erwartet vier Bewerber zu der Auktion zu: Neben den Netzbetreibern Telekom, Vodafone und Telefónica kann der Neueinsteiger 1&1 Drillisch mitbieten.
Telekom, Vodafone und Telefónica wollen den Versteigerungstermin allerdings kippen. Sie haben beim Verwaltungsgericht Köln Eilanträge gegen die von der Bundesnetzagentur beschlossenen Auktionsregeln gestellt. Deshalb sei offen, „ob eine gerichtliche Entscheidung eine zeitliche Verschiebung notwendig macht“, sagte Homann einer Mitteilung zufolge. Wann das Gericht über die Eilanträge entscheidet, steht nach Angaben einer Gerichtssprecherin noch nicht fest.
Das Regelwerk sieht Ausbaupflichten für die Konzerne vor sowie die Möglichkeit, dass sie bestimmte Antennen für Konkurrenten öffnen müssen. Dagegen laufen die Netzbetreiber Sturm. 5G – die 5. Mobilfunkgeneration – hat vor allem für die deutsche Industrie eine große Bedeutung, etwa für vernetzte Fabriken.
Die Versteigerung solle eine frühzeitige Nutzbarkeit der Frequenzen sicherstellen und einen schnellen, flexiblen und bedarfsgerechten 5G-Rollout in Deutschland ermöglichen, betonte die Bundesnetzagentur. Die Auktion ist in Mainz geplant, wo die Technikzentrale der Behörde angesiedelt ist. [dpa]
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