Die Bundesnetzagentur hat Teilaspekte von „StreamOn“ am Freitag mit sofortiger Wirkung untersagt. Bereits vor einigen Wochen wurde die Zubuchungs-Option von der Agentur beanstandet.
Die Bundesnetzagentur hat der Telekom Teilaspekte an der mobilen Daten-Flatrate „StreamOn“ am Freitag untersagt. Mit der Entscheidung werde sichergestellt, dass die europäischen Vorschriften über das Roaming und die Netzneutralität eingehalten werden, hieß es.
„StreamOn kann weiterhin von der Telekom angeboten werden“, betonte Jochen Homann, Präsident der Behörde. „Im Interesse der Verbraucher sind aber Anpassungen bei der Ausgestaltung notwendig.“ Die Kritik seitens der Agentur wurde erstmals Anfang Oktober publik, damals wurde noch eine Wochenfrist eingeräumt (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).
So muss das Angebot nach Vorgabe der Bundesnetzagentur auch im europäischen Ausland unterschiedslos zur Verfügung stehen, ohne dass es vom Inklusivvolumen abgezogen wird. Zudem muss Videostreaming in einer ungedrosselten Bandbreite zur Verfügung stehen. „Das Verbot der Drosselung von Videostreaming sichert nicht nur die Vielfalt des Internets, sondern stärkt auch die Anbieter von Videostreaming-Diensten, die auf höherauflösende Inhalte setzen“, sagte Homann.
Beim „StreamOn“-Angebot der Telekom werden bestimmte datenintensive Dienste von Content-Partnern wie Apple Music, Netflix oder YouTube gegen eine Pauschale nicht auf das Datenkonto des Kunden angerechnet. In bestimmten Tarifen wurde jedoch bei Video-Streaming die Übertragungsrate gedrosselt. Verbraucherschützer und Netzaktivisten sehen in dem Angebot allerdings generell die Gefahr einer Aushöhlung der Netzneutralität. [dpa/bey]
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