Den Bundesländern geht die überarbeiteten Richtlinie für audiovisuelle Medien der EU-Kommission nicht weit genug. Sie kritisieren daran vor allem, dassauch in dem neuen Entwurf weiterhin an der Unterscheidung der Verbreitungsform in linear und nonlinear festgehalten wird.
Dem gewandelten Medienverhalten der Nutzer will die EU-Kommission mit einer überarbeiteten Richtlinie für audiovisuelle Medien (AMVD-Richtlinie) entgegentreten, die derzeitig gültige Fassung ist seit 2010 in Kraft. Doch den deutschen Ministerpräsidenten der Länder geht der Ende Mai vorgelegte Entwurf nicht weit genug. Sie sehen darin nicht die geforderte Aufhebung der Unterscheidung zwischen linearer und nonlinearer Verbreitung umgesetzt, wie die „Medienkorrespondenz“ in ihrer Juli-Ausgabe berichtet.
So bedauern sie, dass die Kommission den „grundlegenden Ansatz zur Aufgabe der Unterscheidung von linearen und nicht-linearen Diensten und dem damit verbundenen Ansatz für eine abgestufte und inhaltbezogene Regulierung nicht gefolgt ist“, heißt es in einem Beschluss der Ministerpräsidenten vom 16. Juni, der der „Medienkorrespondenz“ vorliegt. Mit den vorgeschlagenen Überarbeitungen werde „der Konvergenz der Medientechnologien und Medienmärkte und künftigen fairen Wettbewerbsbedingungen nicht Rechnung getragen“. In der neuen AMVD-Richtlinie wird dagegen weiter an der Unterscheidung der Verbreitungsform festgehalten.
Auch mit der Stärkungen der Regulierungsstellen, die künftig unabhängig von Regierungen und Branchen arbeiten sollen, erklärten sch die Länder nicht einverstanden. „Sie sehen hierin einen unzulässigen Eingriff in das Staatsorganisationsrecht der Mitgliedstaaten sowie in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten im Rat der EU und im Kontaktausschuss zur AVMD-Richtlinie“, geht weiter aus dem Beschluss hervor. Stattdessen wollen die Länder „eine unabhängige Medienaufsicht auf mitgliedstaatlicher Ebene“, die Medienaufsicht solle nicht in den Bereich der Europäischen Kommission fallen, sondern weiterhin den einzelnen Mitgliedsstaaten obliegen. Einen neuen Ansatz für die Medienregulierung sehen die Länderchefs in dem vorgelegten Papier nicht.
Wie die „Medienkorrespondenz“ berichtet, wollte Bayern, das die Überarbeitung der AVMD-Richtlinie von deutscher Seite begleitet, ursprünglich eine Subsidiaritätsrüge gegenüber der Europäischen Kommission in die Wege leiten, Anfang Juli entschieden sich die Bundesländer jedoch gegen einen solchen Schritt.
Außerdem hatte die Brüssler Kommission in dem Entwurf eine 20-Prozent-Quote für europäische Produktionen bei Streamingdiensten wie Netflix oder Amazon Instant Video festgeschrieben sowie den TV-Sendern die Möglichkeit gegeben, Werbung flexibler auszustrahlen. [kw]
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