Der Privatsender RTLZwei hatte im Sommer 2023 angekündigt, die bisher hauseigene TV-Werbevermarktung an die RTL-Tochter Ad Alliance übertragen zu wollen. Nun hat das Bundeskartellamt dieses Vorhaben abgelehnt.
Das Bundeskartellamt sieht laut eigenen Angaben aktuell keinen Spielraum für eine gemeinsame Fernsehvermarktung von RTL und RTLZwei. Seitdem der Münchner Privatsender RTLZwei das Vorhaben im Sommer letzten Jahres angekündigt hatte, ist das Bundeskartellamt nach einer Überprüfung, die ca. anderthalb Jahre andauerte, zu diesem Schluss gekommen.
Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes, gibt zu dieser Entscheidung folgende Erklärung: „Die Realitäten in der Medienwelt sind in Bewegung. Deshalb haben wir uns ganz genau angeschaut, ob es angesichts der sich ändernden Sehgewohnheiten hinnehmbar sein könnte, dass RTL und RTL2 bei der Werbevermarktung zusammenarbeiten. Dafür haben wir den Markt im engen Austausch mit den Beteiligten in mehreren Runden eingehend befragt. Dabei hat sich gezeigt, dass das lineare Fernsehen beim Bewegtbild-Werbeflächenangebot nach wie vor sehr stark ist. Neue Player wie Netflix, Amazon Prime oder Disney stoßen zwar in diesen Bereich vor, erreichen aber bislang nicht das Gewicht, dass die dort platzierte Werbung einen nachhaltigen Druck auf die Platzierung von Werbung im linearen Fernsehen ausübt. RTL2 ist aktuell immer noch eine wichtige Ausweichalternative gegenüber den beiden führenden Anbietern RTL und ProSiebenSat.1. Eine Vermarktungskooperation würde zu klaren Nachteilen für den Wettbewerb und sehr wahrscheinlich höheren Preisen für die Werbekunden führen.“
Bundeskartellamt sieht Marktdominanz im Bereich TV-Werbung bei RTL
Seitens RTL und RTLZwei gab es seit der ersten Ankündigung im Sommer 2023 mehrere Versuche, den gemeinsamen Werbekooperationsplan zu modifizieren, um die Erfolgschancen bei der Prüfung zu erhöhen. Nichtsdestotrotz ist das Bundeskartellamt laut eigenen Angaben zu der Einschätzung gekommen, dass eine gemeinsame TV-Werbevermarktung zwischen RTL und RTLZwei zu signifikant höhren Preisen für die Werbekunden auf der Marktgegenseite führen würde und sieht ein Kartellverbot für angebracht.
Im Bereich der TV-Werbung gebe es derzeit für die sogenannte Marktgegenseite zu wenige Alternativen, da Streamingdienste wie Netflix, Amazon Prime Video oder Disney+ sich derzeit noch hauptsächlich über kostenpflichtige Abogebühren anstatt über Werbung finanzieren würden, so die Einschätzung des Bundeskartellamtes. Im Bereich der Bewegtbild-Werbung würde also ein entsprechendes Marktgegengewicht zur dominanten Stellung der RTL-Gruppe fehlen. Auch YouTube-Werbung oder Videowerbung auf Social Media biete laut dem Bundeskartellamt nicht vergleichbare Chancen für die Werbekunden.
Die Hintergründe
Anders als es auf den ersten Blick zu vermuten wäre, ist RTLZwei kein Tochterunternehmen von RTL bzw. des Bertelsmann-Konzerns, zu dem RTL gehört. Wie das Bundeskartellamt erläutert, ist RTLZwei ein Gemeinschaftsunternehmen von RTL zusammen mit anderen Gesellschaftern aus dem Medienbereich. Das bedeutet dementsprechend, dass Vereinbarungen zwischen RTL und RTLZwei gegen das Kartellverbot verstoßen können.
Quelle: Bundeskartellamt
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