Die Deutsche Funkturm GmbH aus Münster ist einer Strafe durch das Bundeskartellamt entgangen. Aufgrund einer Anpassung der Preisgestaltung stellte die Behörde ein Kartellverwaltungsverfahren ein.
Keine Strafe durch das Bundeskartellamt muss die Deutsche Funkturm GmbH aus Münster mehr fürchten. Das bereits im Januar 2015 eingeleitete Kartellverwaltungsverfahren wurde eingestellt, wie die Behörde am Mittwoch mitteilte.
Das Kartellamt war dem Verdacht eines vermeintlich missbräuchlichen Verhaltens der Deutschen Funkturm bei der Vermietung von hochgelegenen Montageflächen für UKW-Antennen an Antennenträgern nachgegangen. Diese Flächen werden von Sendenetzbetreibern, die zur Übertragung von UKW-Sendern beauftragt werden, gemietet.
Im Fokus der Behörde stand die beabsichtigte Preisgestaltung durch die Deutsche Funkturm, die zur Benachteiligung kleinerer Sendenetzbetreiber geführt hätte. „Da die Deutsche Funkturm aufgrund unserer Hinweise eine Anpassung der Preisgestaltung vorgenommen hat, konnten wir das Verfahren einstellen“, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, die Entscheidung. [buhl]
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