Bundeskartellamt: Kein Verfahren gegen Google

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Google, seit Jahren im Visier der europäischen Wettbewerbshüter, muss kein Verfahren des Bundeskartellamts befürchten. Die Behörde wird gegen den Internet-Riesen wegen des Verhaltens im Zuge des Leistungsschutzrechts nicht vorgehen.

Aus Europa weht Google ein starker Wind entgegen. Die Europäische Kommission überprüft seit 2010 mehrere Wettbewerbsfragen, was sich seit dem Amtantritt von EU-Kommissarin Margrethe Vestager sogar noch verschärft hat. Da ist es für den Internet-Riesen eine gute Nachricht, dass das Bundeskartellamt in einem weiteren Fall kein Verfahren gegen Google eröffnen wird.

Konkret hatte die Verwertungsgesellschaft VG Media eine Prüfung des Verhaltens von Google im Zuge der Einführung des Leistungsschutzrechts der Verleger gefordert. Nach dem im August 2013 eingeführten Recht können Verleger Suchmaschinen untersagen, Presseerzeugnissen zu nutzen, sofern die Nutzung über einzelne Wörter oder sehr kurze Textausschnitte hinausgeht.
 
Das US-Unternehmen hatte daraufhin begonnen, bestimmte Inhalte nur noch verkürzt anzuzeigen, was die VG Media auf den Plan rief. Google würde als marktbeherrschendes Unternehmen grundlos Verlage und andere Anbieter unterschiedlich behandeln, so die Interessenvertretung der Verlage.
 
Das Bundeskartellamt sieht das aber anders: Auch ein marktbeherrschendes Unternehmen könne kartellrechtlich nicht dazu verpflichtet werden, bei einer ungeklärten Rechtslage ein erhebliches finanzielles Risiko einzugehen, so die Behörde in einer Presseerklärung. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, erklärte außerdem: „Im Kern dieser Debatte steht eigentlich nicht das Kartellrecht, sondern die Frage der Reichweite des Leistungsschutzrechts. Darüber haben vor allem die Zivilgerichte zu entscheiden. Die Grenzen des kartellrechtlich erlaubten Verhaltens waren in diesem Fall nicht übertreten.“
 
Das laufende EU-Verfahren bleibt von dieser Entscheidung jedoch unbehelligt, wie Mundt betont:“Es gibt keine Überschneidung zwischen diesem speziell gelagerten Fall und dem laufenden Google-Verfahren der Kommission. Die von EU-Kommissarin Vestager in diesem Verfahren eingeschlagene Richtung kann ich nur unterstützen.“[buhl]

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