Der Prozess der Anleger gegen die Telekom wegen fehlerhafter Prospekte kommt ein weiteres Mal vor den Bundesgerichtshof. Gegen den Musterentscheid des Oberlandesgerichts Frankfurt wurde eine Rechtsbeschwerde eingelegt.
Um die Jahrtausendwende waren viele Menschen im Börsenfieber. Ein Prospekt der Telekom im Jahr 2000 hat aber vielen Anlegern riesige Verluste eingebracht. Erst im Jahr 2014 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass dieses Prospekt einen schweren Fehler enthielt, doch zu einem Schadensersatz durch die Telekom ist es bisher nicht gekommen. Nun wird der Fall erneut vor dem BGH verhandelt.
Anlass ist eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt, das anhand einer Musterklage entschieden hat, dass die Telekom zwar für den Fehler verantwortlich sei, jedoch eine individuelle Prüfung nötig ist, um zu klären, ob die Anleger das Prospekt für ihre Kaufentscheidung als Grundlage genutzt hätten. Angesichts von etwa 16.000 Kleinaktionären, die einen Schadensersatz in Höhe von rund 80 Millionen Euro einzuklagen versuchen, würde dies ein zeitintensives Verfahren bedeuten.
Daher hat die Kanzlei von Klägeranwalt Andreas Tilp eine Rechtsbeschwerde eingelegt und hofft nun auf ein BGH-Urteil, um eine schnellere Entscheidung herbeizuführen. So seien nicht die individuellen Beweggründe ausschlagegebend für den Erfolg der Prospekthaftungsklage, vielmehr hätten Unternehmen bei vorsätzlicher fehlerhafter Information des Kapitalmarktes „in jedem Fall für die enstandenden Schäden einzustehen“, wie die Kanzlei gegenüber der Deutschen Presseagentur (DPA) mitteilte. Allerdings will auch die Telekom selbst die Entscheidung des OLG rechtlich überprüft wissen. [buhl]
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