
London – Der britische Werberat „Advertising Standards Authority“ (ASA) hat dem Hersteller Samsung verboten, die Bezeichnung „LED-TV“ in TV- und Printwerbung ohne nähere Erläuterung der Technologie zu verwenden.
Samsung muß künftig seine Technologie in Werbetexten genauer deklarieren. Zu diesem Schluß kam die ASE in einer am 26. August veröffentlichten Entscheidung. Verbraucher würden durch die Samsung-Werbung in die Irre geführt. Diese impliziere, dass die Produkte des Herstellers über einen LED-Display verfügen würden, während die Light Emitting Diodes (LEDs) hingegen als Hintergrundbeleuchtung eingesetzt worden seien.
Das Urteil des britischen Werberats betrifft sowohl Werbetexte im Fernsehen als auch Printwerbung. Gültig ist der Spruch der Behörde jedoch nur für den britischen Markt.
Demnach darf Samsung in Großbritannien nur noch die Bezeichnung „LED-TV“ verwenden, wenn der Hersteller gleichzeitig erklärt, dass es sich um die Backlight-Technologie handelt und nicht um ein Full-LED-Display. Bei Samsungs „LED-TVs“ sind die LEDs in der „edge-lighting“-Technologie rund um das Panel angeordnet.
Auch auf der diesjährigen IFA waren Samsung-Geräte zu sehen, die als LED-TVs ausgegeben wurden. [ar]
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