Die Bremische Landesmedienanstalt (brema) hat rechtliche Schritte gegen ihren ehemaligen Direktor eingeleitet.
Wie die brema am Mittwoch bekannt gab, fordert die Landesmedienanstalt nun Schadensersatz von ihrem ehemaligen Direktor. Hintergrund ist die Gewährung einer unbefristeten Zulage durch den ehemaligen Direktor an einen Mitarbeiter, die nicht durch den Landesrundfunkausschuss genehmigt und später vom Landesrechnungshof beanstandet worden war.
Der Widerruf der Zulage an den Mitarbeiter wurde durch das Arbeitsgericht in zwei Instanzen zurückgewiesen, weil die entsprechende schriftliche Zusage des ehemaligen Direktors keinen Widerrufsvorbehalt enthielt. Der Vorsitzende Felix Holefleisch erklärte nach der Sitzung: „Durch die Zulagengewährung ist der brema ein erheblicher Schaden entstanden. Nach Abschluss des arbeitsrechtlichen Verfahrens muss nun alles versucht werden, den Schaden erstattet zu bekommen.“ [mg]
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