Breko-Mitglieder klagen gegen Vectoring-Entscheidung

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Keine Ruhe im Streit um den Breitbandausbau: Auch in der bereits überarbeiteten Entscheidung zum Vectoring durch die Bundesnetzagentur sehen die Telekom-Wettbewerber keine Lösung und wollen nun den Rechtsweg bestreiten.

Der Breitbandausbau in Deutschland soll für flächendeckende Spitzengeschwindigkeiten bei der Internet-Nutzung sorgen, doch kommt dieser durch den Streit um die richtige Technologie nicht voran. Durch die Entscheidung der Bundesnetzagentur pro Vectoring der Telekom Anfang September schien ein Durchbruch geschafft, doch wollen sich die Wettbewerber mit der Idee eines Monopols der Telekom um die Hauptverteiler im Nahbereich nicht anfreunden. So kündigten am Freitag alternative Netzbetreiber, allesamt Mitglieder des Bundesverbands Breitbandkommunikation (Breko), juristische Schritte an.

„Das Fatale ist: Unterm Strich behindert die Entscheidung der Bundesnetzagentur den Glasfaserausbau in Deutschland“, so Breko-Präsident Norbert Westfal, der weiterhin einen flächendeckenden Ausbau des Glasfaser-Netzes als zukunftsträchtigste Alternative bei der Versorgung Deutschlands mit schnellem Internet ansieht. Durch die Entscheidung der BNetzA befürchtet der Verband ein doppeltes Monopol des Bonner Telekommunikationsunternehmens: Neben der Verdrängung der Konkurrenz von der physischen Infrastruktur blockiere und kontrolliere die Telekom wettbewerbsfähige Vorleistungsprodukte.
 
Dies wolle die Breko nicht hinnehmen, wie Geschäftsführer Dr. Stephan Albers betont. „Ohne das Engagement der alternativen Netzbetreiber wird der flächendeckende Glasfaserausbau nicht gelingen. Anstelle entsprechender Rahmenbedingungen wirft uns der Regulierer jedoch Knüppel zwischen die Beine – und zwingt uns nach einem mehr als eineinhalbjährigen Verfahren nun dazu, den Rechtsweg zu beschreiten.“ Deshalb ziehen vor allem die betroffenen Unternehmen vor das Verwaltungsgericht Köln.
 
Ziel ist es zudem, ein Eilverfahren, den sogenannten Rechtsschutz, zu beantragen. Mit diesem soll eine Aussetzung des BNetzA-Beschlusses bis zur Beurteilung der Hauptklage erreicht werden. Bereits vor dem Beschluss der Bundesnetzagentur pro Telekom hatte es Reibereien zwischen den Konkurrenten gegeben, die endgültige Entscheidung war bereits eine überarbeitete Version, nachdem der erste Beschluss zunächst nicht in Einklang mit EU-Richtlinien zu bringen war. [buhl]

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1 Kommentare im Forum
  1. Was mich an den Wettbewerbern stört: Große Töne reißen und klagen, aber wirklich schnell ausbauen tun' die auch nicht. So ein Rechtsstreit verhindert eher den schnellen Ausbau. Und wenn ein Wettbewerber mal Glasfaser im Sinne von FTTH ausbaut, hat er auch ein Gebietsmonopol. Dort wo es FTTH von alternativen Anbietern gibt, hat weder eine Telekom noch ein anderer konkurierender Anbieter mit seiner Kupferdoppelader eine Chance.
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