Nach Meinung der Mitglieder des BR-Rundfunkrates ist der geplante Jugendkanal von ARD und ZDF längst überfällig. Sie appellieren an den Gesetzgeber, endlich die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Öffentlich-Rechtlichen ihrem Grundversorgungsauftrag auch für die jüngeren Zielgruppen nachkommen können.
Das Projekt „Jugendkanal“ beschäftigt weiterhin die ARD. Nachdem bereits am Mittwoch der Rundfunkrat des WDR seine Vorstellungen von einem neuen öffentlich-rechtlichen Jugendangebot präsentierte, sprach sich am heutigen Donnerstag nun der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks (BR) für den gemeinsam mit dem ZDF zu realisierenden Jugendkanal aus. Dieser sei laut den Vertretern der Gesellschaft längst überfällig.
Die Mitglieder des Rundfunkrates appellierten an den Gesetzgeber, die nötigen Rechtsgrundlagen zu schaffen, um ein umfangreiches multimediales Jugendangebot, bestehend aus einem jungen Kanal und einem crossmedialen Angebot auf den Weg zu bringen. Nur aus diese Weise sei es möglich, den gesetzlichen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch für die Gruppe der 14- bis 29-Jährigen zu erfüllen.
Der Rundfunkrat vertritt die Ansicht, dass der Gesetzgeber der verfassungsrechtlichen Verpflichtung auf Angebote im Sinne der Grundversorgung auch für die angegebene Zielgruppe Rechnung tragen müsse, indem dieser eine Konkretisierung des Rundfunkauftrags vornehme. Dafür sei es nötig, dass die Anstalten auch von Gesetzes wegen in der Lage seien, die Sehgewohnheiten der einzelnen Zielgruppen zu berücksichtigen. Kurz gesagt: Der Gesetzgeber müsse die Voraussetzung dafür schaffen, dass ARD und ZDF einen Jugendkanal inklusive eines crossmedialen Zusatzangebotes auf den Weg bringen können. [ps]
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