Was das Strafrecht betrifft, ist der Fall um das Schmähgedicht von Jan Böhmermann gegen den türkischen Staatspräsidenten Erdogan abgeschlossen. Jetzt will der „Tagesspiegel“ Einblick in die Bewertung des Gedichts der Bundesregierung erreichen.
ZDFneo-Moderator Jan Böhmermann unterstützt die Klage des „Tagesspiegels“ gegen die deutsche Bundesregierung. Ziel der Klage ist es, Einsicht in die juristische Bewertung der Regierung über den als Schmähgedicht bekannt gewordenen Beitrag Böhmermanns zu erlangen, bei dem der türkische Staatspräsident Erdogan massiv beleidigt worden war.
Wie der „Tagesspiegel“ berichtete, gab Böhmermann eine eigene Erklärung heraus, womit er auf die Rechte seiner gesetzlichen Unschuldsvermutung verzichtet. Damit macht er den Weg für die Freigabe der Informationen grundsätzlich frei. Eine erste Klage der Zeitung war deswegen Mitte vergangenen Jahres gescheitert.
Das Auswärtige Amt sieht die Sachlage allerdings anders. Böhmermanns Verzichtserklärung sei rechtlich ohne Bedeutung, da die Unschuldsvermutung ein tragendes Prinzip des Rechtsstaats sei, auf das nicht verzichtet werden könne. [km]
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