Nun ist es offiziell: Seit Montag liegen der Mainzer Staatsanwaltschaft die offiziellen Anträge im Fall Jan Böhmermann vor. Die Behörde hat nun in dem Fall eine Anhörung anberaumt, bei der sich Böhmermann zu seiner Schmähkritik gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan äußern darf.
Nachdem wochenlang weit über die Grenzen Deutschlands hinaus über sein Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan gesprochen werden, darf nun Jan Böhmermann dazu Stellung beziehen – bei der Mainzer Staatsanwaltschaft. Die Justiz hat eine solche Anhörung anberaumt, wie die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller der Deutschen Presseagentur am Dienstag mitteilte. „Dem Beschuldigten, für den sich bislang kein Verteidiger bestellt hat, ist rechtliches Gehör zu gewähren“, so Keller. Nach der Anhörung werde dann endgültig entschieden, ob in dem Fall ein hinzureichender Tatverdacht vorliegt.
Im „Neo Magazin Royale“ hatte Böhmermann Ende März ein Schmähgedicht über Erdogan vorgetragen, um damit nach eigenen Angaben den Unterschied zwischen in Deutschland erlaubter Satire und verbotener Schmähkritik vorzutragen. Dem vorangegangen war der Versuch der Türkei, einen satirischen Beitrag des NDR-Magazins „extra 3“ zu verhindern.
In seiner Schmähkritik war der ZDF-Satiriker den türkischen Präsidenten heftig angegangen, weshalb die Türkei Deutschland bat, die Strafverfolgung Böhmermanns wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes aufzunehmen, worauf bis zu drei Jahre Haft stehen. Dem türkischen Strafverlangen gab die deutsche Bundesregierung am 15. April statt. Allerdings liegt der Mainzer Staatsanwaltschaft erst seit dem gestrigen Montag die offizielle Ermächtigung der Bundesregierung sowie das Strafverlangen der Türkei vor. [kw]
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